Gottes Segen f?r ein gemeinsames Leben

thumb_1trauungthumb_1bt10RHEIN-LAHN. An den Wochenenden sind sie jetzt wieder öfter zu sehen: Brautpaare, die in Kutschen vor der Kirche vorfahren oder sich in weiße Schleier und schwarzen Frack gehüllt vor dem Hochzeitsfotografen verliebt in die Augen schauen. Etwa 150 Paare wurden im vergangenen Jahr in den evangelischen Kirchengemeinden der drei Dekanate Diez, Nassau und St. Goarshausen getraut. Über die kirchliche Trauung informiert eine Informationsbroschüre der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN).

Wer sich für die Broschüre interessiert, fragt beim zuständigen Pfarramt an oder fordert sie bei der Evangelischen Öffentlichkeitsarbeit Rhein-Lahn an unter presse@evkirche.de.

Geregelt ist die kirchliche Eheschließung in der so genannten „Lebensordnung“. Für diese wurde eine Neufassung erarbeitet, deren Inhalt ebenfalls über Bedeutung, Vorbereitung und Formalien einer kirchlichen Hochzeit informiert. Der Wortlaut der Neufassung wird im Folgenden wiedergegeben. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website unter der Rubrik „Trauung“. Im Folgenden lesen Sie die Neufassung über die kirchliche Eheschließung, wie sie in der Lebensordnung verankert werden soll.

Was in der Bibel zur Ehe gesagt wird

„Es ist nicht gut, dass der Mensch allein ist. Ich werde ihm eine Hilfe als sein Gegenüber machen.“ 1. Mose 2,18

„Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“ Matth. 19, 4-6

„So ziehet nun an als die Auserwählten Gottes, als die Heiligen und Geliebten, herzliches Erbarmen, Freundlichkeit, Demut, Sanftmut, Geduld; und vertrage einer den andern und vergebet euch untereinander, wenn jemand Klage hat wider den andern; gleichwie der Herr euch vergeben hat, so auch ihr. Über alles aber ziehet an die Liebe, die da ist das Band der Vollkommenheit; und der Friede Christi regiere in euren Herzen, zu welchem ihr auch berufen seid in einem Leibe; und seid dankbar.“ Kol. 3, 12-15 1.

thumb_1kirche21. Bedeutung der kirchlichen Trauung

Die Ehe ist die besondere Gestalt des Miteinanders von Mann und Frau, die mit der Verheißung Gottes verbunden ist, Gemeinschaft zu stiften und Leben zu erhalten. Die Ehe hat im Laufe der Geschichte in unterschiedlichen sozialen und kulturellen Zusammenhängen verschiedene Ausprägungen angenommen. Auch wenn einige Christinnen und Christen aus unterschiedlichen Gründen andere Formen der Lebensgestaltung wählen, sind Ehe und Familie das Leitbild des christlichen Lebens in unserer Gesellschaft. Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Gebot und Verheißung gestellt wird. Dabei bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen.

2. Traugespräch

Wenn ein Paar sich zur Trauung angemeldet hat, führt die Pfarrerin/der Pfarrer mit ihm ein Gespräch. Dabei sollen Gottes Gebot und Verheißung für die Ehe sowie die Chancen und Belastungen des Zusammenlebens gemeinsam bedacht werden. Auch Inhalt und Ablauf des Gottesdienstes, die Wünsche und Vorstellungen des Paares, das eigene Verhalten und örtliche Gewohnheiten werden besprochen. Das Paar wird an der Vorbereitung des Gottesdienstes beteiligt; z.B. bei der Bestimmung des Trautextes, bei der Auswahl von Liedern, Lesungen und Gebeten. Über Musikwünsche findet ein Austausch mit der Kirchenmusikerin oder dem Kirchenmusiker statt.

3. Voraussetzungen für die Trauung und Zuständigkeiten

Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Eheschließung voraus. Voraussetzung für die Trauung ist die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Eine Trauung ist auch möglich, wenn entweder die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist. Trauungen sollen an den jeweiligen gottesdienstlichen Orten stattfinden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Dekans oder der Dekanin. Sie sind mit der zuständigen Gemeindepfarrerin/dem zuständigen Gemeindepfarrer abzusprechen.

Die Trauung hält in der Regel die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde, zu der einer der beiden Ehegatten gehört oder der die nach der Eheschließung angehören werden. Soll die Trauung von einer anderen Pfarrerin oder einem anderen Pfarrer gehalten werden, ist das zuständige Pfarramt zu informieren.

Die Trauung wird der Gemeinde im Sonntagsgottesdienst bekannt gegeben. Die Gemeinde hält für die Eheleute Fürbitte.

Gehört die Ehefrau oder der Ehemann der römisch-katholischen Kirche an, kann der Traugottesdienst entweder nach dem evangelischen oder nach dem katholischen Trauritus unter Beteiligung der zur Trauung Berechtigten beider Kirchen erfolgen. Der Dienst an so genannten „Traukirchen“ ist im Dekanat abzusprechen.

Gehört die Ehefrau oder der Ehemann keiner christlichen Kirche an, kann eine Trauung gefeiert werden, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des evangelischen Ehepartners entspricht, der andere Ehepartner zustimmt und sich bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten. In den so genannten „stillen Zeiten“ des Kirchenjahres, in der Karwoche, vor dem Toten- bzw. Ewigkeitssonntag finden keine Traugottesdienste statt.

4. Ablehnung und Beschwerde

Hat die Pfarrerin oder der Pfarrer Bedenken gegen die Trauung, so entscheidet darüber der Kirchenvorstand. Die Entscheidung des Kirchenvorstandes ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen. Wird die Trauung abgelehnt, können die Betroffenen Einspruch beim Dekanatssynodalvorstand einlegen. Darauf sind die Beteiligten hinzuweisen. Ist die Pfarrerin oder der Pfarrer entgegen der Entscheidung des Dekanatssynodalvorstandes überzeugt, die Trauung nicht verantworten zu können, ist sie einer anderen Pfarrerin oder einem anderen Pfarrer zu übertragen.

5. Feier des Traugottesdienstes

Der Ablauf des Traugottesdienstes richtet sich nach den entsprechenden gesamtkirchlichen Ordnungen sowie nach örtlichen Regelungen. Jedes Brautpaar erhält bei der Trauung eine Bibel als Geschenk der Gemeinde.

6. Beurkundung

Die Trauung wird in das Kirchenbuch der Kirchengemeinde eingetragen, in der sie stattgefunden hat. Die Wohnsitzkirchengemeinde ist zu benachrichtigen. Besteht die Mitgliedschaft zu einer anderen als der Wohnsitzkirchengemeinde, ist auch diese zu benachrichtigen. Über die Trauung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

7. Krisen der Ehe

Das Zusammenleben in Ehe und Familie gelingt nicht von selbst; es kann immer wieder durch Missverständnisse, Spannungen und Auseinandersetzungen belastet werden. Deswegen ist es auch Aufgabe der Kirche, regelmäßig Gesprächsmöglichkeiten zu Fragen von Ehe und Familie, gerade auch für Krisensituationen anzubieten. Das Vorhaben, Partnerschaft in der Ehe zu gestalten, kann aus vielen Gründen scheitern. In der Phase der Trennung ebenso wie nach einer Scheidung kann eine seelsorgliche Begleitung hilfreich sein. Eine Trauung nach einer Scheidung ist in der Evangelischen Kirche möglich.

8. Ehejubiläen

Es ist ein guter Brauch, des silbernen und goldenen Ehejubiläums sowie der darauf folgenden Jubiläen zu gedenken und dafür entsprechende Gottesdienste zu feiern.

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