Aktuelle Infos und Zahlen zur Corona-Krise

Zahl der Mutationen steigt weiter – Einschränkungen gelten bis 25. April

 RHEIN-LAHN/DARMSTADT. (seit 11. März 2020 ständige Aktualisierung) Hier informieren wir über die aktuellen Entwicklungen in der Coronakrise. Ab 7. Mai wurden keine Neuinfektionen mehr vom Gesundheitsamt gemeldet; ab 27. Juli stieg die Zahl zunächst langsam, seit Oktober wieder deutlich stärker an und zwar um ein Vielfaches als von März bis Oktober insgesamt. Der so genannte Inzidenzwert der vergangenen sieben Tage liegt bei 104,7 (19. April 2021) im Rhein-Lahn-Kreis, wie das Gesundheitsamt mitteilt. Es gibt 341 (8 neue) aktuell positiv getestete Personen (19. April 2021); 698 (Vortag: 683) Mutationen des Virus sind im Kreis seit Februar 2021 nachgewiesen. Die aktuellen Fallzahlen Infizierter und Getesteter im Kreis finden Sie am Ende des Beitrags, die auch die Entwicklung im Kreis besser verdeutlichen als die Zahl aktuell Infizierter. Im Rhein-Lahn-Kreis sind bislang 94 Personen mit einer Covid-19-Infektion gestorben. In Randbezirken des Dekanats gelten die Regeln des Westerwaldkreises und des Rheingau-Taunus-Kreises. Schleppend geht es mit Impfungen voran. Seit der Impfstoff verfügar ist (4. Januar), haben aufgrund eines Mangels an Impfstoff erst 23822 Personen eine Erstimpfung erhalten; der Rhein-Lahn-Kreis hat etwa 123.000 Einwohner. 

Hier finden Sie Andachten als Video oder zum Lesen und Ausdrucken, die das Dekanat seit den Versammlungsbeschränkungen publiziert.

Wer vorbeugen möchte: Ausreichendes Händewaschen entspricht der Länge des Vater Unsers.

Ausgangssperre für den Rhein-Lahn-Kreis tritt ab Freitag in Kraft

RHEIN-LAHN. (14. April 2021) Der Rhein-Lahn-Kreis hat gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine Allgemeinverfügung mit einschränkenden Schutzmaßnahmen erlassen, die ab Freitag, 16. April, in Kraft tritt. Dazu zählt eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Die Allgemeinverfügung soll zunächst bis einschließlich 25. April gelten. Welche Einschrönkungen noch damit verbunden sind, lesen Sie hier.

18. Corona-Bekämpfungsverordnung leicht geändert

MAINZ/RHEIN-LAHN. (11. April 2021) Heute tritt eine leichte Änderung der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Danach sind die darin vorgeschriebenen Tests nicht mehr erforderlich, wenn Personen eine vollständige Impfung nachweisen können. Außerdem sollen in Kindertagesstätten zur Einhaltung der Hygieneregelungen und der Aufrechterhaltung eines planbaren Angebots der Kinderbetreuung soll im Einvernehmen zwischen den Beteiligten vor Ort die Kinderbetreuung in möglichst (teil-)festen Angeboten erfolgen. Dabei soll pädagogisches Personal möglichst fest diesen Angeboten zugeordnet werden. Sie ist gültig bis zum 25. April und ist hier herunterzuladen.

Ostern wie Weihnachten: Präsenzgottesdienste unter strengen Auflagen möglich

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (25. März 2021) Seit dem Mittag des 25. März ist klar: Gottesdienste können unter den bestehenden Auflagen auch an den bevorstehenden Feiertagen präsentisch gefeiert werden. Das hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nasssau am Mittag nach Spitzengesprächen mit Vertretern der Kirchen und der Länder bekannt gegeben. Am Abend will der Krisenstab die Gemeinden über Rahmenrichtlinien informieren. Sie werden sich an den Vorgaben zu den Weihnachtsgottesdiensten orientieren. Einen Beitrag dazu finden Sie hier. Mittlerweile hat auch der Krisenstab der EKHN eine Orientierungshilfe puliziert, die Sie hier finden.

Land veröffentlicht 18. Coronabekämpfungsverordnung in Fassung vom 20. März

MAINZ/RHEIN-LAHN. (24. März 2021) Das Land Rheinland-Pfalz hat die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am 22. März in Kraft getreten ist und entgegen des Bund-Länder-Beschlussess nur bis zum 11. April gültig ist. Änderungen für die Ausübung der Religionsfreiheit sind darin nicht vorgesehen. Die Fassung der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier. Eine Auslegungshilfe finden Sie hier.

Bund und Rheinland-Pfalz wollen an höchsten Feiertagen keine Präsenzgottesdienste

MAINZ/RHEIN-LAHN. (23. März 2021) Vollkommen überraschend für die evangelische und die katholische Kirche haben Bund und Länder die Religionsgemeinschaften in ihrem heute Nacht verabschiedeten Beschluss dazu aufgefordert, auf Präsenzgottesdienste über die Feiertage von Gründonnerstag bis Ostermontag zu verzichten. Den Beschluss finden Sie hier. Ob und wie dies auch in die neue Corona-Bekämpfungsverordnung einfließt, ist noch unklar. Der SWR berichtet, Ministerpräsidentin Malu Dreyer habe nach einem Gespräch im Ältestenrat gesagt, dass es die klare Erwartung an die Kirchen gebe, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Den Beitrag finden Sie hier. Die bisherigen Einschränkungen sollen darüber hinaus bis zum 18. April gelten.

Ab Dienstag gelten im Rhein-Lahn-Kreis wieder stärkere Einschränkungen

RHEIN-LAHN. (14. März 2021) Die Lockerungen währten nicht lange: nachdem der Inzidenzwert im Rhein-Lahn-Kreis seit mehr als drei Tagen über 50 liegt,  muss der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag in Kraft tritt. Der Einzelhandel muss zum Terminshopping zurückkehren. Sportliche Aktivitäten sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen im Freien erlaubt. Auch der Kulturbereich ist betroffen. Hier ist der Proben- und Auftrittsbetrieb untersagt. Die erordnung gilt bis 28. März.

Kaum Änderungen für Kirchengemeinden nach Bund-Länder-Gespräch – 17. Bekämpfungsverordnung

BERLIN/MAINZ/RHEIN-LAHN. (4. März 2021) Das Bund-Länder-Gespräch zur Corona-Pandemie hat für die evangelischen Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land keine Veränderungen ergeben. Danach bleiben die bisherigen Kontaktbeschränkungen noch bis zum 28. März in Kraft. Ab 15. März sollen aber wieder alle Kindertagesstätten geöffnet werden. Stufenweise Lockerungen beziehen sich weitgehend auf den Handel, allerdings abhängig von einem Inzidenzwert von unter 100 beziehungsweise unter 50; der zuletzt genannte Inzidenzwert von 35 findet keine Erwähnung mehr. Maßgebend bleibt die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Diese finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz beschließt Anpassungen an Nachbarländer zum 1. März

MAINZ/RHEIN-LAHN. (26. Februar 2021) Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat heute Eckpunkte für die Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März beschlossen. Darin werden die Vereinbarungen der vergangenen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin umgesetzt und Angleichungen an die Regelungen anderer Länder vorgenommen. So tritt zum 1. März eine Änderungsverordnung in Kraft, die leichte Lockerungen, etwa für die teilweise Öffnung von Gartencentern vorsieht. An der bisher schon möglichen Ausübung der Religionsfreiheit unter den geltenden Hygienevorschriften ändert sich nichts im Vergleich zu den Auflagen im November 2020. Aber das Kita-Personal kann sich jetzt impfen lassen (sieh nächste Meldung). Mehr Infos dazu finden Sie hier. Eine Auslegungshilfe mit den eingearbeiteten Änderungen finden Sie hier.

Personal in evangelischen Kindertagesstätten kann sich ab Samstag zum Impfen anmelden

MAINZ/RHEIN-LAHN. (25. Februar 2021) Das Personal der evangelischen Kindertagesstätten kann sich ab 27. Februar für eine Impfung gegen das Corona-Virus registrieren lassen und zwar über dieses Online-Portal. Das geht aus einem Schreiben des Landesjugendamtes an die Einrichtungen und Träger wie Dekanat und Kirchengemeinden hervor. Die Zuordnung zu einem der Impfzentren erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Ausnahmen gibt es für Beschäftigte, die außerhalb von Rheinland-Pfalz ihren Wohnort haben. Dies gilt für alle Personen, die in der Kita arbeiten und nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Nähere Infos gibt es hier oder über die Hotline 0800-5758100.

Kitas in Bad Ems bleiben entgegen landesweiter Öffnung geschlossen

BAD EMS/RHEIN-LAHN. (22. Februar 2021) Obwohl in Rheinland-Pfalz für heute angekündigt, bleiben die Grundschulen in Bad Ems weiterhin geschlossen. Die bislang geöffneten Kindertagesstätten, darunter auch die evangelische Kindertagesstätte Arche Noah, werden ebenfalls geschlossen. Damit reagiert der Rhein-Lahn-Kreis nach einer Anregung von Stadtbürgermeister Oliver Krügel auf die in der Kreisstadt stark ansteigende Anzahl von Infizierungen mit Mutanten des Corona-Virus, der in zwei Kitas nachgewiesen wurde.  

Land veröffentlicht konsolidierte Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

MAINZ/RHEIN-LAHN. (13. Februar 2021) Das Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat eine konsolidierte Fassung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Änderungen, was die Ausübung der Religionsfreiheit anbelangt, gibt es darin nicht. Auch der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf in den evangelischen Kindertagesstätten wird unverändert fortgesetzt ebenso wie die anlasslos mögliche Testung des Personals. Das Land prüft jedoch eine höhere Impfpriorisierung für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung. Die aktuelle Fassung gilt bis zum 28. Februar und ist hier zu finden. Eine aktualisierte Auslegungshilfe mit Stichworten finden Sie hier

Lockdown in jetziger Form soll bis zum 7. März fortgesetzt werden – Grundschulen öffnen

RHEIN-LAHN/BERLIN. (10. Februar 2021) Nach dem heutigen Bund-Länder-Gespräch sollen die derzeit bis 14. Februar geltenden Beschränkungen noch bis zum 7. März aufrecht erhalten werden, um Infektionen mit dem Covid-Virus und seiner Mutationen sowie daraus resultierender Todesfälle weiter zu reduzieren. Ob es im Rhein-Lahn-Kreis tatsächlich so kommt, darüber entscheidet das Land Rheinland-Pfalz mit einer entsprechenden Fortsetzung oder Neuauflage seiner Corona-Bekämpfungsverordnung, die noch bis 14. Februar gültig ist. Erst dann steht auch fest, ob sich für die Kirchengemeinden etwas ändert. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat allerdings angekündigt, dass die Grundschulen am 22. Februar wieder für einen Wechselunterricht geöffnet werden.

Hohe Inzidenz im Kreis: Für Pflegeheime gilt jetzt eine Test-Pflicht für jeden Besuch

RHEIN-LAHN. (8. Februar 2021) Der Inzidenzwert von 76,9 im Rhein-Lahn-Kreis hat Auswirkungen auf die Öffnung der Pfegeheime. Weil der Wert damit über dem Landesdurchschnitt (57,6) liegt, gelten strengere Regelungen. So ist ein Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung jetzt vor jedem Besuch verpflichtend. Am Mittwoch (10. Februar) wird in einem Bund-Länder-Gespräch über eine Fortsetzung der Einschränkungen beraten, deren Beschlüsse für die Länder allerdings nicht verpflichtend sind. Ursprünglich sollte über Lockerungen des Lockdown erst bei einem Inzidenzwert von unter 50 entschieden werden. Derzeit leigt der bundesweite Durchschnittswert immer noch bei 72,8.

Landeszentrale für Gesundheitsförderung informiert über Impfungen

MAINZ/RHEN-LAHN. (28. Januar 2021) Das nächste „Gesundheitstelefon“ der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz (LZG) greift in seiner neuesten Ansage das Thema Corona-Impfung auf. Um die Fragen, die viele Menschen dazu haben, verständlich beantworten zu können, ist der Text dieses Mal etwas länger als sonst. Im Rhen-Lahn-Kreis wurden die Impfungen vor wenigen Tagen eingestellt, weil es keinen Impfstoff mehr gibt. Infos zum Gesundheitstelefon finden Sie hier.

Land publiziert Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung

MAINZ/RHEIN-LAHN. (22. Januar 2021, 22 Uhr) Das Land Rheinland-Pfalz hat die Änderungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab 25. Januar in Kraft tritt und bis 14. Februar gilt. Dazu zählt, dass Zusammenkünfte mit voraussichtlich mehr als zehn Teilnehmenden der zuständigen Behörde mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen vor der Zusammenkunft anzuzeigen oder in sonstiger geeigneter Form bekannt zu geben sind, sofern keine generellen Absprachen mit der zuständigen Behörde getroffen wurden; außerdem die verschärfte Maskenpflicht. Die Kreisverwaltung kann auch unter einem Inzidenzwert von 200 strengere Maßnahmen anordnen; Ziel ist eine Inzidenz von 50. Die Änderungen zur Verordnung finden Sie hier. Eine ausführliche Begründung zu den Änderungen, die auch Gottesdienste ausdrücklich beinhaltet, finden Sie hier.

Landeskirche veröffentlicht neue Grundsätze für gottesdienstliche Versammlungen

DARMSTADTRHEIN-LAHN. (22. Januar 2021) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat ihre Grundsätze für gottesdienstliche Versammlungen inder Coronaa-Pandemie den in einem Bund-Länder-Gespräch vereinbarten Beschlüssen angepasst. Auch wenn die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes nach Angaben aus der Staatskanzlei erst am 25. Januar in Kraft treten soll und auch noch nicht veröffentlicht ist, empfiehlt der Krisenstabb der EKHN den Kirchengemeinden, in denen noch analoge Gottesdienste gefeiert werden, bereits an diesem Sonntag (24. Januar) eine Gottesdienstteilnahme nur noch mit medizinischen Schutzmasken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) zuzulassen. Die geänderten Grundsätze finden Sie hier.

Medizinische Schutzmasken für Gottesdienste und Anmeldepflicht angekündigt

RHEIN-LAHN. (19. Januar 2021, 22 Uhr) Im heutigen Bund-Länder-Gespräch zum weiteren Vorgehen zum Schutz in der Corona-Pandemie wurden eine Pflicht für das Tragen mediznischer Schutzmasken (mindestens FFP2-Standard) und zur Anmeldung von Versammlungen mit mehr als 10 Personen angekündigt. Ob das so kommt, entscheiden die Bundesländer in entsprechenden Verordnungen. Noch gilt bis 31. Januar die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, deren Änderungen ab Montag, 25. Januar gelten sollen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin hat bereits angekündigt, die Beschränkungen bis 14. Februar zu verlängern. Sobald es eine veränderte Veordnung gibt, publizieren wir sie hier.

Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden bleibt weiterhin nur digital erlaubt

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (13. Januar 2021) Der Krisenstab der EKHN hat seine Handlungsempfehlungen noch einmal den neuen Coron-Verordnungen angepasst. Der Konfi-Unterricht bleibt in analoger Form weiterhin untersagt. Sie finden diese hier: Grundsätze zum Schutz in Versammlungen und Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen.

15. CoBeLVO: Kontaktbeschränkungen von Weihnachten gelten weiterhin für Gottesdienste

MAINZRHEIN-LAHN. (8. Januar 2021, 20 Uhr) Jetzt ist es amtlich: Das Land Rheinland-Pfalz hat die 15. Corona-Bekämfungsverordnung veröffentlicht. Danach bleiben die Auflagen vom 15. Dezember aufrecht und können bei entsprechendem Inzidenzwert auf Anordnung der Kreisverwaltung noch verschärft werden. Erhalten bleibt auch der Regelbetrieb in Kindertagesstätten „bei dringendem Bedarf“. Die aktuelle Verordnung, die ab Montag in Kraft tritt, finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz übernimmt weitgehend verschärfte Kontaktbeschränkungen ab 11. Januar

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. Januar 2021, 17 Uhr) Offiziell ist es in einer Verordnung zwar noch nicht formuliert, aber das Land Rheinland-Pfalz wird sich ab Montag fast umfassend, wie am Dienstag in einer Bund-Länder-Konferenz vereinbart, den verschärften Kontaktbeschränkungen anpassen. Auch im Rhein-Lahn-Kreis steigen Infektions- und Todeszahlen weiterhin. Damit bleiben auch die Einschränkungen für Gottesdienste (maximal 100 Besucher, Abstandsgebot, Maskenpflicht, Gesangsverbot und Anmeldepflicht) erhalten. Eine Pressemeldung der Staatskanzlei zur bevorstehenden 15. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier.   

Besuchsbeschränkungen und Tests in Pflegeeinrichtungen bleiben bis 10. Februar

MAINZ/RHEIN-LAHN. (5. Januar 2021) Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen werden in Rheinland-Pfalz künftig verpflichtend per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung getestet, wenn die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, in denen die 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesdurchschnitt. Die entsprechende Änderungsverordnung tritt heute in Kraft. Sie regelt außerdem, dass bereits bestehende Schutzmaßnahmen bis zum 10. Februar verlängert werden. Dies betrifft unter anderem die Pflicht für Besucherinnen und Besucher, in der Einrichtung dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen.

Am Donnerstag öffnet das Impfzentrum des Rhein-Lahn-Kreises in Lahnstein

RHEIN-LAHN. (5. Januar 2021) Am Donnerstag, 7. Januar, öffnet das Impfzentrum des Rhein-Lahn-Kreises in Lahnstein. Die Terminvergabe für die Impftermine im Stationären Kreis-Impfzentrum erfolgt durch die zentrale Terminvergabestelle des Landes seit dem 4. Januar über die Telefonnummer 0800/5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de. Dort können zunächst nur Personen, die der am höchsten priorisierten Gruppe angehören, einen Termin beantragen. In den Alten- und Pflegeheimen des Kreises sind seit Montag mobile Impfteams unterwegs.

Kostenlose Tests für die Teams evangelischer Kindertagesstätten

MAINZ/RHEIN-LAHN. (4. Januar 2021) Noch bis zum 18. Januar können sich alle Fachkräfte, die in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten tätig sind, einmalig anlasslos und kostenfrei ausschließlich in den örtlichen Testzentren auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PoC-Antigen-Test testen lassen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat dazu heute eine Information auch an die evanggelischen Kitas im Dekanat Nassauer Land herausgegeben. Fachkräfte benötigen zur Nutzung des Angebots eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung.

Auch im Internet Urheber- und andere rechtliche Vorgaben beachten

RHEIN-LAHN. (19. Dezember 2020) Derzeit werden im Dekanat Nassauer Land aufgrund der Coronakrise immer noch große Mengen an Daten und Beiträgen in jedweder Form ins Internet hochgeladen. Deshalb sei noch einmal an den Hinweis vom April dieses Jahres erinnert: Dabei sind viele unterschiedliche Rechte, insbesondere auch das Urheberrecht zu wahren, um weder mit dem Siebten Gebot noch mit den Rechteinhabern in Konflikt zu geraten. Wer außer seinem eigenen Text, seinem selbst geschossenen Foto oder seinem selbst komponierten Lied Werke Dritter publiziert, sollte die rechtlichen Genehmigungen dafür eingeholt haben, selbiges gilt auch für die Abbildung von Personen und es gilt grundsätzlich für den gedruckten Gemeindebrief ebenso wie für den elektronisch verschickten Newsletter oder das aufwändig gedrehte Video auf YouTube und anderen digitalen Plattformen. Die Website des Zentrums Verkündigung bietet hilfreiche Infos zu Gema und Nutzungsrechten. Grundsätzliche Infos zu rechtlichen Fragen sind auch hier zusammengefasst.

Maximale Besucherzahl bei Gottesdiensten im Freien auf 100 Personen beschränkt

MAINZ/RHEIN-LAHN. (18. Dezember 2020, 20 Uhr) Großveranstaltungen sind in Rheinland-Pfalz ohnehin schon lange verboten. Was das konkret für die Heilig-Abend-Gottesdienste bedeutet, hat die Landesregierung heute Abend der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mitgeteilt. Danach wurde die Höchsteilnehmerzahl vom Land auf 100 Personen beschränkt. Aktuelles dazu hier. Im Dekanat Nassauer Land haben aber ohnehin mittlerweile die Hälfte aller Kirchengemeinden ihre Präsenzgottesdienste abgesagt. Kreativere Alternativ-Angebote finden Sie hier

EKHN-Krisenstab veröffentlicht neue Handlungsanweisungen – Inzidenzwert von 200 als Orientierung

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (17. Dezember 2020) Ungeachtet der Tatsache, dass viele Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land keine Präsenzgottesdienste über die Weihnachtsfeiertage anbieten, hat der Krisenstab der Landeskirche heute neue Handlungsanweisungen für Gottesdienste herausgegeben. Eine Anmeldung ist für Angebote drinnen und draußen auf alle Fälle vorgeschrieben. Außerdem empfiehlt die EKHN den Gemeinden, ab einem Inzidenzwert von 200 auf jeden Fall eine Absage der Präsenzgottesdienste zu prüfen. Für eine Absage können aber auch bei niedrigeren Inzidenzzahlen etwa die räumlichen Verhältnisse und personelle Ressourcen (Ehrenamtliche für Ordnungsdienste und ähnliches) eine Rolle spielen, heißt es in dem Schreiben an die Gemeinden. Die neuen Grundsätze für gottesdienstliche Veranstaltungen finden Sie hier

Kirchenpräsident Jung: Ansprechbar bleiben und verantwortlich feiern

DARMSTADTRHEIN-LAHN. (16. Dezember 2020) Die evangelischen Kirchen wollen in der Corona-Pandemie an Weihnachten für die Menschen ansprechbar bleiben und verantwortlich mit den Gottesdiensten an den Feiertagen umgehen. Das hat der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung heute gesagt. So sei die Seelsorge für Menschen in der durch die Pandemie belastenden Situation angesichts vieler Kranker und zunehmender Todesfälle derzeit besonders wichtig. Am Donnerstag soll den Kirchengemeinden eine aktualisierte Orientierungshilfe an die Hand gegeben werden. Den ganzen Beitrag finden Sie hier

Erste Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land sagen Weihnachts-Gottesdienste ab

RHEIN-LAHN. (15. Dezember 2020) Auch wenn es die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes theoretisch erlauben würde: Die ersten Kirchengemeinden im Dekanat Nassaueer Land haben ihre innen wie außen geplanten Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen abgesagt, um einen weiteren Anstieg der Todeszahlen von Menschen, bei denen der Corona-Virus nachgewiesen wurde, zu vermeiden. Dazu zählen etwa die Kirchengemeinden Flacht, Holzappel, Kaub, Miehlen, Nastätten und Oberlahnstein. Einige Kirchenvorstände haben für diese Woche Sondersitzungen angesetzt, um darüber zu entscheiden.

Land veröffentlicht 14. Corona-Bekämpfungsverordnung – Gottesdienste nicht betroffen

MAINZ/RHEIN-LAHN. (14. Dezember 2020) Die Landesregierung hat heute Abend die 14. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab Mittwoch, 16. Dezember bis zum 10. Januar gültig ist. Hier finden Sie die Verordnung.

Dreyer: Shutdown notwendig, um Menschenleben zu retten und wirtschaftlich

MAINZ/RHEIN-LAHN. (14. Dezember 2020) Eine Rechtsgrundlage des Landes Rheinland-Pfalz für die gestern in einer Bund-Länder-Konferenz gefassten Vereinbarungen gibt es noch nicht. Aber Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat in einer Veröffentlichung der Landesregierung auf die Notwendigkeit der Einschränkungen hingewiesen, die ab Mittwoch in Rheinland-Palz gelten sollen. Hier der Beitrag.

Lockdown: Noch keine Entscheidungen zu Gottesdiensten an den Feiertagen

BERLIN/RHEIN-LAHN. (13. Dezember 2020) Nach dem heutigen Bund-Länder-Gespräch über einen „harten“ Lockdown für die kommenden drei Wochen ist noch nicht darüber entschieden, ob und wie über die Weihnachtsfreiertage Gottesdienste gefeiert werden dürfen. Kanzelerin Angela Merkel sagte in einer Pressekonferenz, dass das Innenministerium die Frage mit den Relegionsgemeinschaften besprechen werde. Nachdem  – auch im Rhein-Lahn-Kreis – die Zahlen von Infizierten und Verstorbenen seit Oktober deutlich in die Höhe schnellten, sollen ab Mittwoch ähnlich harte Kontakbeschränkungen gelten wie zu Begnn der Pandemie im März; damals waren über Karfreitag und Ostern sämtliche Gottesdienste verboten. Mehr Informationen kündigte Kirchenpräsident Volker Jung für Mitte der Woche an. Hier lesen Sie einen Beitrag dazu.

Landesregierung will nur für Weihnachtstage leichte Lockerungen

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. Dezember 2020) „Die Todesfälle bei Covid-19-Patienten und -Patientinnen nehmen zu. Das werden wir nicht hinnehmen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Sitzung des Ministerrates, der sich heute mit den Regelungen für Weihnachten und Silvester befasst hatte. „Die Trendwende ist bundesweit nicht eingetreten“, so die Ministerpräsidentin. Deshalb habe der Ministerrat jetzt striktere Maßnahmen für die Zeit über den Jahreswechsel hinaus beraten. Weihnachtslockerungen sollen demnach allenfalls vom 23. bis zum 27. Dezember gelten. Die Zahl von 10 Menschen, die sich treffen können, sollte auf maximal drei Hausstände begrenzt werden. Was tatsächlich an Weihnachten erlaubt ist, wird sich erst am 20. Dezember herausstellen, wenn die jetzige Verordnung spätestens endet

Landesregierung und Evangelische Kirchen rufen zu Geduld und Solidarität auf

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. Dezember 2020) „Es zeigt sich immer deutlicher, dass Corona nicht nur verbindet, sondern auch spaltet. Weil die Menschen unterschiedlich von der Pandemie betroffen sind und weil die Verächter unserer freien Gesellschaft die Pandemie als Vehikel für ihre Wut und ihren Hass nutzen. Auch wenn Corona bei allen an den Nerven zerrt, werden wir im nächsten Jahr weiter viel Geduld und Solidarität brauchen.“ Das haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken nach einem Gespräch des Ministerrats mit den evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz erklärt. Mehr dazu lesen Sie hier. 

EKHN gibt neue Schutzkonzepte für Weihnachtsfeiertage heraus – Kein Gesang

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (4. Dezember 2020) Die EKHN hat heute neue Muster-Hygieneschutz-Konzepte an die Kirchengemeinden gesendet, die unter Vorbehalt bis zum 10. Januar gelten sollen und die mit den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz abgestimmt wurden. Unabhängig von der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sollen diese etwas Planungssicherheit für die Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen geben. So enthält sie Informationen zu Gottesdiensten im Freien und der Nutzung von Gemeindehäusern und wichtige Hinweise zum Einsatz von Heizungen. Im Zweifelsfall entscheidet das Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises. Hier die Dokumente:

Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen

Empfehlungen der Baureferate der Kirchenverwaltung der EKHN zum Betrieb von Kirchenheizungen und zum Lüften in der Corona-Pandemie

Muster-Schutzkonzept für gottesdienstliche Versammlungen

Muster-Schutzkonzept für Weihnachtsgottesdienste im Freien 

Muster-Schutzkonzept zur Öffnung der Gemeindehäuser für Versammlungen

Land veröffentlicht neue Corona-Bekämpfungsverordnung

RHEIN-LAHN/MAINZ. (27. November 2020) Die Landesregierung hat heute Abend die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab 1. Dezember in Kraft tritt und bis 20. Dezember gültig ist. Danach sind auch bei Andachten im Freien Mund-Nasen-Maske zu tragen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. Ausnahmen kann die Kreisverwaltung genehmigen. Klar geregelt ist der Verwandtschaftsgrad und die Zahl von Personen, die an einer Beerdigung teilnehmen dürfen. Hier geht’s zur neuen Verordnung.

Kirche und Landesregierung tauschen sich über Advents- und Weihnachtsgottesdienste aus

RHEIN-LAHN/MAINZ. (26. November 2020, 13 Uhr) Stehen Gottesdienste an der Krippe auf der Kippe? Nach dem Bund-Länder-Gespräch tauschen sich derzeit die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Landesregierung in Rheinland-Pfalz darüber aus, welche Gottesdienstformen geeignet sind, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Zumindest als „Großveranstaltung“ sollen sie verboten werden. Was das konkret bedeutet, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Hier eine aktuelle Pressemeldung der EKHN. Am Montag endet die Laufzeit der bisherigen Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz. Am morgigen Freitagnachmittag (27. November) will der Ministerrat die neue Verordnung beschließen.

Bund und Länder wollen Beschränkungen bis 20. Dezember verlängern

RHEIN-LAHN/BERLIN. (25. November 2020) Bund und Ländern haben sich heute darauf geeinigt, die bis 30. November geltenden Hygiene-Regeln bis zum 20. Dezember zu verlängern. Welche Auswirkungen damit für Religionsgemeinschaften und die Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land verbunden sind, muss das Land Rheinland-Pfalz regeln. Auch welche Einschränkungen es für Weihnachtsgottesdienste geben wird, ist noch offen. Zu den Ergebnissen der Vereinbarungen finden Sie hier eine Zusammenfassung

Gespräch mit dem Krisenstab der EKHN zur Corona-Situation

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (3. November 2020) Der Leiter der hessen-nassauischen Kirchenverwaltung Heinz Thomas Striegler und andere Mitglieder des Krisenstabes der EKHN stehen am Donnerstag, 5. November von 16 bis 17 Uhr in einer Zoom-Konferenz bereit, um sich mit allen Interessierten über die Corona-Situation und den Umgang der Kirche mit ihr auszutauschen. Unter diesem Link können Sie bei rechtzeitiger Einwahl teilnehmen.

Land veröffentlicht neue Corona-Bekämpfungsverordnung – EKHN mahnt zu mehr Vorsicht als die Verordnung

MAINZ/RHEIN-LAHN. (30. Oktober 2020) Das Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat heute Abend die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab 2. November in Kraft tritt und bis zum 30. November gültig ist. Daraus ergeben sich auch Änderungen für kirchliche Veranstaltugen. Versammlungen unter freiem Himmel können auch weiterhin auf Antrag durch die nach dem Versammlungsgesetz zuständige Behörde unter Auflagen genehmigt werden. Für Gottesdienste gilt ein verdoppelter Sicherheitsabstand. Hier finden Sie die neue Verordnung. Unklar ist, inwieweit die Erläuterungen mit den FAQs des Landes zur Verordnung aktuell sind, die Sie hier finden. Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), der die Kirchengemeinden im Rhein-Lahn-Kreis angehören, hat Empfehlungen veröffentlicht, die wesentlich deutlicher auf Vorsichtsmaßnahmen setzen als die aktuelle Landesverordnung und die Sie hier finden. So wird darin etwa empfohlen, dass Gottesdienstbesucher die Mund-Nasen-Maske auch am Platz aufbehalten, während die Landesverordnung das Absetzen erlaubt.

Jetzt heißt es Warten auf neue Verordnung des Landes

RHEIN-LAHN. (29. Oktober 2020) Nachdem sich Bund und Länder gestern auf neue Schutzmaßnahmen geeinigt haben, um eine weitere unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, fragen sich viele Kirchengemeinden, was das für ihre Angebote im kommenden Monat bedeutet. Das rheinland-pfälzische Corona-Kabinett tagt heute, um die mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verabredeten Beschlüsse in einer Verordnung umzusetzen. Für den späten Nachmittag sind entsprechende Informationen angekündigt. Auf Grundlage der Beschlüsse der Landesregierung wird auch der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau seine Empfehlungen an die Kirchengemeinden zu einer konkreten Umsetzung aktualisieren.

Warnstufe Rot: Maskenpflicht gilt auch am Sitzplatz – Mehr Platz pro Person

RHEIN-LAHN. (27. Oktober 2020) Das ging schnell: Gestern erst knackte der Inzidenzwert die Orange-Marke; heute ist im Rhein-Lahn-Kreis die Warnstufe Rot erreicht. Das hat unter anderem auch Auswirkungen auf Veranstaltugen in kirchlichen Räumen. Ein Auszug aus den offiziellen vom Land vorgesehen Aktionsplan: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht. Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder 2 Hausständen). Auch eine Platzerweiterung auf 20 Quadratmeter pro Personen bei Veranstaltungen kann verfügt werden. Die konkreten Maßnahmen werden jetzt von der Task-Force des Kreises angeordnet.

Land hat Corona-Bekämpfungsverordnung aktualisiert

MAINZ/RHEIN-LAHN. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat eine konsolidierte Fassung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Diese ist jetzt nicht nur bis zum 31. Oktober, sondern bis zu 30. November gültig. Die aktuelle Version finden Sie hier.

Task-Force des Rhein-Lahn-Kreises bereitet Warnstufe Orange vor 

RHEIN-LAHN. (20. Oktober 2020) Die Rhein-Lahn-Kreis-Task-Force unter der Leitung von Landrat Frank Puchtler hat Vorbereitungen getroffen, falls der Inzidenzwert über die kritische Grenze von 35 steigen sollte. Die damit verbundene Warnstufe „Orange“ sieht dann eine Erweiterung der Schutzmaßnahmen vor, die sich auch auf gottesdienstliche Veranstaltungen auswirken, zum Beispiel die Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 Quadratmeter; eine Erweiterung der Maskenpflicht an stark frequentierten Orten oder die Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen im öffentlichen Raum, aber auch für private Feiern.

Ampel-Regelung kann auch Schutzmaßnahmen verändern

MAINZ/RHEIN-LAHN. (29. September 2020) Auch im Rhein-Lahn-Kreis mit seinen rund 123.000 Einwohnern gilt seit heute eine Ampel-Regelung bei einem deutlichen Anstieg der Infizierungen. Der Warn- und Aktionsplan RLP sieht drei Warnstufen vor:

  • Gelb: 7-Tage-Inzidenzwert von 20 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird an mehr als 5 Tagen überschritten
  • Orange: 7-Tage-Inzidenzwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird an mehr als 5 Tagen überschritten
  • Rot: 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird an mehr als 5 Tagen überschritten

Das hat etwa Auswirkungen auf den Gebraauch von Mund-Nasen-Masken während des Gottesdienstes oder auch eine Begrenzung der maximalen Besuchszahl in Räumen oder im Freien. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Neu von der EKHN: Hilfen für Online-Gottesdienste

FRANKFURT/RHEIN-LAHN. (25. September 2020) „Gottesdienste im digitalen Raum“. So heißt eine neu zusammengestellte EKHN-Broschüre, die Hilfestellungen für Online-Gottesdienste anbietet. Die Corona-Pandemie hat viele Gemeinden dazu gebracht, ihre Gottesdienste digital zu feiern. Dabei haben sie in kurzer Zeit viel Wissen und Können erworben. Sie haben neue Formate und Formen entwickelt, um Andachten und Gottesdienste zu streamen und im Internet zu verbreiten. Die Veröffentlichung „Gottesdienste im digitalen Raum“ fasst Erfahrungen und Tipps zusammen und macht Vorschläge sowohl für kurze Formen der Verkündigung von etwa fünf oder 15 Minuten als auch für längere digitale Gottesdienst-Formate. Hier finden Sie die Broschüre.

Schutzkonzepte für Versammlungen, Musik, Bildung und Jugend aktualisiert

MAINZ/RHEIN-LAHN. (16. September 2020) Heute tritt die neue Corona-Bekämpfugsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Das Gesundheitsministerium hat eine Reihe von Hygiene-Konzepten veröffentlicht, die auch für die Arbeit in den Kirchengemeinden gelten; neu sind etwa Regelungen im musikalischen Bereich, etwa für Chorproben und Konzerte. Außerdem gibt es Konzepte für Versammlungen im Innen- und Außenbereich, die Bildungsarbeit sowie die Kinder- und Jugendarbeit. Eine Übersicht finden Sie hier.

Neue Coronabekämpfungsverordnung tritt am 16. September in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. (11. September 2020) Heute hat das Gesundheitsminissterium die 11. Corona-Bekämpfugsverordnung für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht, die am 16. September in Kraft tritt und bis einschließlich 31. Oktober gültig ist. Sie finden diese hier.

Achtung Heizsaison: Wichtige Hinweise in die Grundsätze aufgenommen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (6. September 2020) Die EKHN hat in ihre Grundsätze für das kirchliche Leben und für gottesdienstliche Versammlungen einen neuen Passus zum Einsatz von Heizungen in kirchlichen Gebäuden eingefügt. Die ganze aktualisierte Version, in denen die Änderungen gelb markiert sind, finden Sie hier (Stand 2. September). Außerdem hat dass Zentrum Verkündigung unter anderem neue Empfehlungen zum Abendmahl unter Coronabedinguungen veröffentlicht, die Sie hier finden.

Krisenstab der EKHN aktualisiert Empfehlungen und Schutzkonzepte

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (3. September 2020) Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat seine Handlungsempfehlungen und Muster-Schutzkonzepte für Gottesdienste aktualisiert und den derzeitigen Verordnungen angepasst. Dabei sind die nach Ländern getrennten Vorgaben zu beachten. Mehr Infos gibt es hier.

Schutzverordnung bis zum 15. September gültig

MAINZ/RHEIN-LAHN. (28. August 2020) Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat eine kosolidierte Fassung der 10. Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die bis zum 15. September gültig ist. Diese finden Sie hier. Eine Übersicht mit Änderungen, die am 26. August in Kraft getreten sind, finden Sie hier.

Wieder neue Corona-Infizierte im Rhein-Lahn-Kreis

RHEIN-LAHN. (21. Juli 2020) Erstmals seit dem 7. Mai hat die Kreisverwaltung heute wieder zwei neue nachweisliche Infizierungen mit dem Coronavirus gemeldet, die aus der Verbandsgemeinde Diez kommen. Damit steigt die Zahl der offiziell registrierten Infizierten im Kreis auf 161 Personen; sechs Personen sind dort an den Folgen bislang gestorben. Die aktuelle Zahl an Infizierten finden Sie ganz unten.

EKHN empfiehlt nach wie vor, auf Gesang zu verzichten

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (29. Juni 2020) Nun hat auch die EKHN auf seit vergangener Woche geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung reagiert und ihre Empfehlungen für Gottesdienste angepasst.Die bisher noch nicht abschließend geprüfte Frage, ob Gemeindegesang und Chorsingen in geschlossenen Räumen besonders günstige Bedingungen für eine Ausbreitung des Virus bieten, hat in den Empfehlungen ihren Niederschlag gefunden hat. Zum Infektionsrisiko beim Gemeindegesang und beim Chorsingen haben die drei Institute, die sich hierzu bereits wissenschaftlich geäußert haben, dem Bundesinnenministerium noch keine gemeinsamen Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die EKHN empfiehlt daher weiterhin, wegen des Infektionsrisikos in geschlossenen Räumen auf Gemeindegesang und Chorgesang zu verzichten. 

10. Corona-Bekämpfungsverordnung ist zwei Monate gültig

MAINZ/RHEIN-LAHN. (20. Juni 2020) Am kommenden Mittwoch, 24. Juni, tritt die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Das neueste daran ist, dass diese statt nur 14 Tage nun bis Ende August gültig ist. Für Kirchengemeinden gibt es darin kaum Änderungen. Singen im Gottesdienst wird darin nur im Freien empfohlen und wenn ein Abstand von 3 Metern eingehalten wird. Keine Veränderungen gibt es für Chorproben, außer dass der Abstand zu Chorleiterinnen und Chorleitern von 6 auf 4 Meter verkürzt wurde. Entscheidend bleibt das Registrieren von Anwesenden, um mögliche Infektionsketten zurück verfolgen zu können. Die neue bis 31. August geltende Verordnung finden Sie hier.

9. Corona-Bekämpfungsverordnung bringt Veränderungen im kirchlichen Leben

MAINZ/RHEIN-LAHN. (4. Juni 2020) Die heute veröffentlichte 9. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die am 10. Juni in Kraft tritt, bringt eine Reihe von Veränderungen unter anderem für Bestattungen, die Zahl von Personen bei Veranstaltungen in Gebäuden und im Freien sowie für die Proben von Vokal- und Posaunenchören. Die können zumindest im Freien in den nächsten Sommerwochen wieder proben, allerdings unter besonderen Abstands-Auflagen. Die Verordnung selbst finden Sie hier. Die Verordnung gilt bis 23. Juni.
zum Hygiene-Konzept für Chorproben
zum Hygiene-Konzept für Blasorchester.

Eingeschränkter Regelbetrieb startet in Kitas im Dekanat Nassauer Land

RHEIN-LAHN. (2. Juni 2020) Am 8. Juni startet in Rheinland-Pfalz der so genannte eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertagesstätten. Der SWR hat in seiner Landesschau am Dienstag über die erweiterte Öffnung in Corona-Zeiten am Beispiel der evangelischen Kindertagesstätte in Altendiez berichtet. Den Beitrag finden Sie hier.

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 27. Mai in Kraft

MAINZRHEIN-LAHN. (25. Mai 2020) Das Gesundheitsministerium des Landes hat die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die vom 27. Mai bis 9. Juni gültig ist. Darin ist die Vorgabe für Abstandsregeln, die auch für Gottesdienste gilt, neu geregelt. Grundsätzlich soll ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Bei Gottesdiensten im Freien gilt keine Maskenpflicht. Die neue Verordnung finden Sie hier.

Kitas bereiten eingeschränkten Regelbetrieb ab Juni vor

MAINZ/RHEIN-LAHN. (20. Mai 2020) Nach elf Wochen Krisenmodus und Notbetreuung soll ab Anfang Juni 2020, möglichst bereits ab 2. Juni, in den Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ein eingeschränkter Regelbetrieb angeboten werden. Die Leitlinien für eine Kindertagesbetreuung in einem Alltag mit Corona finden Sie hier. Der Arbeitsbereich Kindertagesstätten des Zentrums Bildung der EKHN informiert aktuell über die Voraussetzungen für den Betrieb auf dieser Website.

Neue Corona-Schutzverordnung tritt am 18. Mai in Kraft 

MAINZ/RHEIN-LAHN. (15. Mai 2020) Die 7. Corona-Schutzverordnung wurde gestern vom Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht und tritt am 18. Mai in Kraft und ist bis zum 26. Mai gültig. An den strengen Hygiene-Auflagen für Gottesdienste, ob in der Kirche oder im Freien, ändert sich nichts. Mit Schutzkonzept können dann zwar auch Jugendherbergen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime sowie ähnliche Einrichtungen wieder öffnen, untersagt bleiben aber auch weiterhin Bus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten. Die Verordnung finden Sie hier

Ökumenischer Kirchentag in Frankfurt im Mai 2021 soll stattfinden

FRANKFURT/RHEIN-LAHN. (15. Mai 2020) Die Vorbereitungen laufen. 100-prozentig sicher ist es zwar noch nicht, dass in einem Jahr vom 12. bis 16. Mai der 3. Ökumenische Kirchentag in Frankfurt startet, aber Organisatorin Janine Rolfsmeyer äußert sich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zuversichtlich, dass das Event mit geplant mehr als 100.000 Gästen stattfinden kann. Den Beitrag finden Sie hier.

Neue Schutzmasken mit Facettenkreuz wieder lieferbar

NIDDERAURHEIN-LAHN. (11. Mai 2020) Nachdem schon nach wenigen Tagen die lila Schutzmasken mit Facettenkreuz ausverkauft waren, hat der Verlag Neues Buch neue Exemplare im Angebot, diesmal in Weiß. Hier geht’s zur Bestellung.

Neue Schutzverordnung tritt am 13. Mai in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. Mai 2020) Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am 13. Mai in Kraft tritt. Die Verordnung gibt neben allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln unter anderem auch vor, ob und unter welchen Voraussetzungen kirchliche Veranstaltungen sowie Seelsorge möglich sind. Die Verordnung finden Sie hier.

Grundsätze zum Schutz der Gesundheit angepasst

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (7. Mai 2020) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat ihre Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Veranstaltungen den neuen seit vergangener Woche geltenden Rechtsverordnungen der Länder angepasst. Die aktuellen Empfehlungen zur Erstellung von Schutzkonzepten finden Sie hier.

Vorlagen: Infos für Gottesdienst-Besucher am Kircheneingang und Tipps für Mitwirkende

DRAMSTADT/RHEIN-LAHN. (6. Mai 2020) Wer Gottesdienste anbietet, muss vor der Kirche deutlich auf die Hygiene-Regeln dafür hinweisen. Eine entsprechende Vorlage zum herunterladen und ausdrucken hat die Landeskirche entworfen ebenso wie eine Checkliste zur Vorbereitung und Organisation des Gottesdienstes für die Mitwirkenden. Die hilfreichen Dateien finden Sie hier.

Nur wenige Kirchengemeinden wollen ohne Gesang Gottesdienst feiern

MAINZ/RHEIN-LAHN. (6. Mai 2020) In den 55 evangelischen Kirchengemeinden des Dekanats Nassauer Land zeigen sich die Kirchenvorstände derzeit sehr verhalten, was das Feiern von Gottesdiensten unter den strengen Hygiene-Richtlinien anbelangt. Zum Einen befürchten die Gremien, Personen ausschließen zu müssen, wenn in den Kirchen nur zwischen vier und (in den größten Kirchen maximal) 40 Personen teilnehmen dürfen. Zum Anderen werden das Tragen von Mundschutz und fehlender Gesang als Hindernisse angesehen, wirklich Gottesdienste feiern zu können. Wann und in welchen Kirchengemeinden die Kirchen zur Andacht wieder geöffnet sind, ist bei den jeweiligen Pfarrämtern zu erfragen. Die Adressen finden Sie hier.

Schutzmasken mit Facettenkreuz sind ab sofort erhältlich

RHEIN-LAHN. (5. Mai 2020) In der Coronakrise lila Luft tanken und durchatmen mit der evangelischen Kirche: Das geht jetzt mit den neuen Gesichtsmasken der EKHN. Die Landesskirche hat jetzt die speziellen Mundschutzmasken im lila Design, die sich etwa in Gottesdiensten nach den Hygieneschutz-Richtlinien nutzen lassen. Sie tragen das klassische Facettenkreuz-Logo der evangelischen Kirche und den bewusst mehrdeutigen Schriftzug „… durchatmen“. Hier geht’s zur Bestellung.

Erste Gottesdienste im Dekanat Nassauer Land starten am 10. Mai

RHEIN-LAHN/DIEZ. (4. Mai 2020) Nachdem die Landesregierung Gottesdienste nach strengen Hygienerichtlinien am Wochenende wieder erlaubt hat, bereiten sich auch die ersten evangelischen Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land auf die vorsichtige Öffnung ihrer Gotteshäuser vor, um sich dort zu einem Gottesdienst zu versammeln. Am 10. Mai will beispielsweise die Jakobusgemeinde Diez-Freiendiez erstmals nach der Corona-Zwangspause wieder real zu Gottes Wort in die Jakobuskirche einladen.

Beschlüsse von Kirchenvorstand und DSV auch per Videokonferenz möglich

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (2. Mai 2020) Für die Dauer der Coronakrise hat die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Videokonferenzen gefasste Beschlüsse denen in realen Sitzungen von Kirchenvorständen und Dekanatssynodalvorständen rechtlich gleichgestellt. Auch für geheime Abstimmungen wurden Alternativen beschlossen. Mehr dazu finden Sie hier unter dem Abschnitt 2d.

Land veröffentlicht Lockerungen für Gottesdienste, Kitas und Altenseelsorge

MAINZ/RHEIN-LAHN. (30. April 2020, 22°°) Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat heute Abend die fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die unter anderem die Möglichkeit eröffnet, Gottesdienste unter strengen Hygienerichtlinien anzubieten. Auch Neuerungen zur Besuchslockerung in der Altenseelsorge finden sich dort. Die Durchführungen anderer Veranstaltungen bleibt nach wie vor bis 31. August untersagt. In Paragraph 2 der Verordnung sind die Anforderungen formuliert, unter denen Kirchengemeinden ab 3. Mai Gottesdienste feiern dürfen. Die Verordnung finden Sie hier.

Kirchengemeinden erarbeiten Hygieneschutz-Konzepte

MAINZ/RHEIN-LAHN. (30. April 2020) Nach dem heutigen Bund-Länder-Gespräch und der ebenfalls heute veröffentlichten erneuerten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz können von den Kirchengemeinden jetzt die von der EKHN erarbeiteten Empfehlungen für ein Hygieneschutz-Konzept in ein eigenes Konzept umgesetzt werden. Mehr dazu lesen Sie hier

Kontaktbeschränkungen bis mindestens 10. Mai

RHEIN-LAHN. (30. April 2020) Bis mindestens 10. Mai sollen die geltenden Kontaktbeschränkungen (keine Versammlungen von mehr als 2 nicht in einem Haushalt lebenden Personen) verlängert werden. Das hat Kanzleramtschef Helge Braun in einem Interview mit dem Nachrichtensender ntv erklärt. Am 6. Mai wird über die Fortsetzung der Einschränkungen entschieden.

Schutzkonzept für Gemeinden, die Gottesdienste anbieten wollen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (29. April 2020) Die Kirchenleitung hat für die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen und Rahmenbedingungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort erarbeitet. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag, der noch abhängig ist sowohl vom Bund-Länder-Gespräch mit der Bundeskanzlerin am 30. April als auch der Umsetzung in eine rheinland-pfälzische Verordnung. Das Konzept finden Sie hier.

Das Zentrum Verkündigung hat Vorschläge für Gottesdienste in kurzer Form erarbeitet, die Sie hier finden.

Praktische Hilfen finden Sie in dieser Zusammenstellung des Zentrums Verkündigung.

Gottesdienste sollen ab Mai unter Auflagen wieder erlaubt sein

WIESBADEN/DARMSTADT. (28. April 2020) Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat die geplante Öffnung von Gottesdiensten, die Ausweitung von Trauerfeiern und die Möglichkeit von Besuchen in Seniorenheimen begrüßt. Am Dienstagnachmittag hatte unter anderem der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen vorgestellt, die ab Mai gelten sollen. In Rheinland-Pfalz wurde in einem Spitzengespräch ebenfalls eine Vereinbarung vorbereitet, die noch in dieser Woche veröffentlicht werden soll. Jung wies am Dienstagnachmittag in Darmstadt darauf hin, dass die neuen Schutzkonzepte für Gottesdienste verantwortungsvoll umgesetzt werden müssten und sich die Gemeinden dafür Zeit lassen sollten. Dazu erhielten die Gemeinden noch in dieser Woche ein Eckpunkte-Papier. Es sehe für die evangelische Kirche unter anderem vor, dass Schutzmasken genutzt und auf das Singen verzichtet werden solle. Der Leitgedanke bleibe, „alles zu tun, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Abstand halten war und ist in dieser Zeit ein Akt der Nächstenliebe.“ Mehr dazu lesen Sie hier.

EKD und Bundesinnenministerium einigen sich auf Eckpunkte

HANNOVER/RHEIN-LAHN. (25. April 2020) EKD und Bundesinnenministerium haben sich in Verhandlungen am Freitag auf Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland geeinigt. In diese Richtung könnte es also nach dem 30. April weitergehen, wenn Bund und Länder über die Schutzmaßnahmen entscheiden. Entscheidend unter welchen konkreten Voraussetzungen Kirchengemeinden wieder Gottesdienste feiern dürfen, sind dabei die konkreten Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz. Die Eckpunkte, die damit als reine Orientierung, aber noch nicht als endgültige Voraussetzung für Gottesdienste gelten, finden Sie hier.

Gottesdienste: Kirchenpräsident mahnt zur Geduld mindestens bis 10. Mai 

DARMSTADTRHEIN-LAHN. (23. April 2020) Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat die evangelischen Gemeinden in der Coronakrise zur Geduld und sorgfältigen Planung von gottesdienstlichen Feiern aufgerufen. Nach den Überlegungen von Bund und Ländern sollen öffentliche Gottesdienste unter bestimmten Bedingungen ab Mai wieder möglich sein. Heute riet Jung in einer Information des Krisenstabs der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) den Gemeinden dazu, frühestens den 10. Mai als Starttermin in den Blick zu nehmen. Derzeit müssten die zwingend notwendigen Schutzkonzepte noch geprüft und dann mit Bund und Ländern abgestimmt werden. Eine endgültige Entscheidung sei deshalb nicht vor dem 30. April zu erwarten. Mehr Infos dazu hier.

Gottesdienste mit Schutzmasken und ohne Gesang

MAINZ/RHEIN-LAHN. (22. April) Wie mehrere Medien berichten, sehen die in einer Konferenz der Religionsgemeinschaften am Dienstagabend mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung besprochenen Schutzkonzepte für mögliche Gottesdienste in den Kirchen ab Mai strenge Abstandsregelungen vor (je 10 Quadratmeter Fläche pro Person in geschlossenen Räumen, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten). Auch das Tragen von Schutzmasken sei dabei vorgesehen; auf Gesang der Gemeinde oder von Chören soll verzichtet werden. Mehr dazu hier.

Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz

MAINZRHEIN-LAHN. (22. April) Auch in Rheinland-Pfalz gibt es ab Montag, 27. April eine Maskenpflicht; sie gilt für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen.

Keine Entscheidung über Gottesdienste im Mai vor dem 30. April

MAINZ/RHEIN-LAHN. (19. April 2020) Ein Gespräch mit Vertretern der Religionsgemeinschaften und des Bundesinnenministeriums am 17. April brachte keine Änderung des aktuellen Gottesdienst-Verbotes (zum Beschluss); dasselbe gilt für ein Gespräch, das Vertreter der Bistümer und Landeskirchen mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung am 18. April geführt haben, auch wenn dabei signalisiert wurde, dass mit entsprechenden strengen Hygienekonzepten eine teilweise Öffnung möglich sei. Frühestens ab dem 30. April könnte über Änderungen für die Erlaubnis für Gottesdienste entschieden werden.

Gottesdienste nach dem 30. April unter strengen Hygiene-Regelungen?

HANNOVER/RHEIN-LAHN. (18. April 2020) Am gestrigen Freitag haben Politik und Kirchen darüber gesprochen, wie mit religiösen Zusammenkünften in Zeiten von Corona umzugehen sei. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm sprach anschließend von “verantwortbaren Wegen”, die vereinbart worden seien, um das Feiern von Gottesdiensten stufenweise wieder zu ermöglichen. Laut einer Mitteilung der EKD wurde ein Konsens gefunden, nach dem Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände möglichst bald nach dem 30. April erlaubt sein sollen. Mehr dazu hier.

Neue Verordnung zu Öffnungen und Mundschutzmasken-Pflicht

MAINZ/RHEIN-LAHN. (18. April 2020) Die neu beschlossenen Änderungen zu Öffnungen von Geschäften und zur Maskenpflicht sind in der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen worden. Diese können Sie hier herunterladen.

Rechtliche Hinweise rund um digitalisierte Verkündigugsformen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (18. April) Damit geistliche Angebote wie Gottesdienste und Musik während der Pandemie auch zu Hause zu sehen und zu hören sind, nutzen eine Reihe von Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land digitale Kanäle. Immer wieder tauchen dabei Fragen zu Urheber- und Nutzungsrechten auf. Die Landeskirche hat in Abstimmung mit dem Zentrum Verkündigung zahlreiche Hinweise veröffentlicht, was dabei zu beachten ist. So gibt es dazu auf der Website des Zentrums nicht nur Gestaltungsmaterial, sondern auch Infos zu Gema und Nutzungsrechten. Grundsätzliche Infos zu rechtlichen Fragen sind auch hier zusammengefasst.

Tipps für die Video-Andacht

FRANKFURT/RHEIN-LAHN. (17. April 2020) Weil viele Gemeinden derzeit Andachten und Gottesdienste über Videos zugänglich machen, hat das evangelische Medienhaus eine Reihe von Tipps zusammengestellt, die das Filmen erleichtern. MehrInfos dazu hier.

Wegweiser durch die digitale Welt

RHEIN-LAHN. (17. April 2020) Das Seniorenbüro des Rhein-Lahn-Kreises unter der Leitung von Uschi Rustler empfiehlt, so Landrat Frank Puchtler, den neuen Ratgeber „Wegweiser durch die digitale Welt“. Die Broschüre richtet sich sowohl an Menschen, die ins Internet einsteigen möchten, als auch an diejenigen, die dort bereits unterwegs sind und nun tiefer in die digitale Welt eintauchen wollen. Der Ratgeber kann unter www.bagso.de (unter Publikationen) herunter geladen oder unter Telefon: 030 / 18 27 22 721 bestellt werden. Digitale Hilfen und Foren zum Austausch bietet auch die Initiative 55 plus-minus im Dekanat Nassauer Land. Hier finden Sie die Website.

Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 3. Mai

RHEN-LAHN/DARMSTADT. (15. April, 18 Uhr) Die Einschränkungen des Kontaktes werden bis zum 3. Mai aufrecht erhalten. Damit bleiben die Regelungen und Empfehlungen der EKHN für das kirchliche Leben vom 27. März bis zum 30. April gültig. Auch Kirchenpräsident Volker Jung mahnte zur Geduld und dass es frühestens nicht vor dem 10. Mai Gottesdienste in der EKHN geben sollte.

Hilfe anrufen bei häuslicher Gewalt

RHEIN-LAHN. (10. April 2020) Die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Lahn-Kreises Dorothee Milles-Ostermann  warnt davor, dass sich in der Corona-Krise die Gefahr für Frauen erhöht, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden – auch im Rhein-Lahn-Kreis. Die aktuelle Situation, in der sich das Leben vieler Familien und Paare hauptsächlich zu Hause abspielt, können in der sozialen Isolation Stress und Spannungen steigern, was zu mehr häuslicher Gewalt führen kann. Deshalb bittet die Gleichstellungsbeauftragte, im Umfeld achtsam zu sein. Wer häusliche Gewalt erlebt oder Zeuge davon wird, kann den Frauennotruf Koblenz informieren unter Telefon 0261-35000. An jedem Werktag in der Zeit zwischen 9 bis 12 Uhr können Frauen und jugendliche Mädchen unter der Telefonnummer eine Beraterin am Telefon erreichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der sicher verschlüsselten Onlineberatung (Zugang über www.frauennotruf-koblenz.de). Auch persönliche Beratungen sind in dringenden Notfällen unter Beachtung der notwendigen Infektionsschutzvorgaben möglich.

Bundesweit steht das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000-116 016 rund um die Uhr zur Verfügung. Außerdem gibt es ein Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 08000-404 0020, die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111 sowie ein Opfer-Telefon: 116 006

Kollekten auch online möglich

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (9. April 2020) In der Corona-Zeit können sich Christinnen und Christen nicht zur Feier eines Gottesdienstes in einer Kirche versammeln. An vielen Orten werden Gottesdienste und Andachten online gefeiert. Ebenso kann auch die Kollekte online erbeten werden. Über die Evangelische Bank ermöglicht die EKHN eine Osterkollekte. Sie können eine oder mehrere Organisationen Ihrer Wahl mit einer Spende unterstützen oder eine Kollekte für einen Gottesdienst oder einen besonderen Anlass auswählen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Gottkontakt in der Coronakrise

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (8. April 2020) Mit einer Impulspost wendet sich die hessen-nassauische Landeskirche ab heute an alle evangelischen Haushalte, um auf die Kraft von Gebeten hinzuweisen. Mehr dazu finden Sie hier.

Zusammenland Rheinland-Pfalz

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. April 2020) Wie kann ich etwas tun, um mich in der Coronakrise einzubringen? Derzeit gibt es in jeder Kommune eigentlich die Möglichkeit, sich einzubringen, sei es, um Arztpraxen und Apotheken zu unterstützen oder ältere Menschen in der Nachbarschaft, die nicht mehr einkaufen gehen können. Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Internet unter dem Motto „Zusammenland“ Rheinland-Pfalz eine Plattform für Hilfe Suchende und Menschen, die helfen möchten. Mehr Infos gibt es hier.  

Palmsonntag mit Musik statt Prozession

RHEIN-LAHN. (4. April 2020) Auch am morgigen Palmsonntag bleiben die Kirchen für Gottesdienste geschlossen. Der Festtag, in vielen Orten Termin für Konfirmationen, die nun alle verschoben werden müssen, war mancherorts auch eine Prozession geplant. Damit die Menschen trotzdem den Tag begehen können, hat Dekanatskantor Markus Ziegler ein Präludium komponiert und stimmt im YouTube-Kanal des Dekanats zwei Choräle am heimischen Klavier an, die zuhause am Computer angehört und natürlich auch mitgesungen werden können. Den Beitrag finden Sie hier

An Palmsonntag Glockenklang als Zeichen der Zuversicht

LIMBURG/RHEIN-LAHN. (2. April 2020) Um die Karwoche einzuläuten und ein Zeichen der Zuversicht auszusenden sind alle evangelischen und katholischen Kirchengemeinden in Deutschland dazu eingeladen, am Abend des Palmsonntag, 5. April um 19.30 Uhr die Glocken zu läuten. Dazu haben der Bischöfe der evangelischen und der katholischen Kirchen Dr. Heinrich Bedford-Strohm und Dr. Georg Bätzing eingeladen. Mehr dazu hier.

Jung: „Menschenleben retten und nicht fragen, welche Form der Zusammenkunft noch geht“

DARMSTADT-RHEIN-LAHN. (2. April 2020) Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat an die evangelischen Gemeinden appelliert, auch in der bevorstehenden Karwoche und bei den Osterfeierlichkeiten den Regelungen im Kampf gegen die Corona-Epidemie unvermindert nachzukommen. Er wandte sich in einem Schreiben an alle 1100 evangelischen Kirchengemeinden auch gegen Kritiker, die der Kirche zuletzt vorgeworfen hatten, sich nicht deutlich genug gegen die Verbote öffentlicher Gottesdienste in der Coronakrise zur Wehr gesetzt zu haben. Jung halte es „gerade im Namen der Gottes- und der Nächstenliebe geboten“ jetzt voneinander Abstand halten, um sich gegenseitig zu schützen. Jung: „Ich will deutlich sagen: Zurzeit geht es darum, die Ausbreitung einer hochgefährlichen Krankheit zu verlangsamen, um dadurch Menschenleben zu retten“. Mehr dazu finden Sie hier.

Gemeinde lebt auch analog

FRANKFURT/RHEIN-LAHN. (29. März 2020) Das Evangelische Medienhaus in Frankfurt hat eine Website erstellt mit Ideen aus Kirchengemeinden, die das Gemeindelaben trotz Corona-Pandemie lebendig halten. Die Site finden Sie hier.

Tipps für den Konfi-Unterricht

RHEIN-LAHN. (26. März 2020) Der Unterricht für Konfirmanden und Konfirmandinnen muss derzeit zumindest bei realen Treffen ruhen. Das religionspädagogische Institut der EKHN (rpi) hat aber etliche Beispiele zusammengestellt, wie auch digital der Kontakt zu den Jugendlichen bildungsreich aufrecht erhalten werden kann. Praxisbeispiele zu Ostern gibt es dort ebenso zu finden wie eine Erarbeitung des Vater Unsers oder die Aktion “Hoffnungshamstern“, die die Jugendlichen auf unterhaltsame Weise animiert, in der Coronakrise Hoffnung zu hamstern. Das rpi wirft dabei einen Blick in die derzeit bundesweit angebotenen Materialien und gibt gleichzeitig Infos zur Verschiebung der Konfirmationen. Auch Webinare zu digitalen Tools in der Konfi-Arbeit werden dort aufgelistet und angeboten. Hier finden Sie die Website.

Jugendkirchentag abgesagt

RHEIN-LAHN. (25. März 2020) Auch der für Juni geplante Jugendkirchentag in Wiesbaden wurde jetzt offiziell abgesagt. Derzeit denkt das Organisationsteam darüber nach, ob nicht alternativ eine digitaler Jugendkirchentag den Schmerz ein wenig nehmen kann. Mehr dazu hier.

Glocken rufen ökumenisch zum Gebet

RHEIN-LAHN. (24. März 2020) Ökumenisch rufen die Glocken in der Coronakrise zum Gebet. Darauf haben sich die Bistümer Limburg und Mainz und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau verständigt und empfehlen ein gemeinsames Geläut für 5 Minuten täglich um 19.30 Uhr. Ziel ist es, in der Kontaktsperre ein hörbares Zeichen der christlichen Gemeinschaft, des gegenseitigen Trostes und der Ermutigung zu setzen. Mehr dazu hier

Für Kirchengemeinden: Rechte im Internet beachten!

RHEIN-LAHN/FRANKFURT. (24. März 2020) Viele Gemeinden und Kirchenmusiker setzen in der jetzigen Zeit auf Andachten und Musik, die es im Internet zu sehen und zu hören gibt. Dabei sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten, an die dass Zentrum Verkündigung auf seiner Website erinnert, die Sie hier finden.  

Gebete und Material in der Coronakrise

RHEIN-LAHN/FRANKFURT. (23. März 2020) Eine umfassende Sammlung an gottesdienstlichen Materialien in Zeiten des Versammlungsverbotes hat das Zentrum Verkündigung auf ihrer Website zusammengetragen, die ständig erweitert wird. Zur Site gelangen Sie hier.

Kirchenmusik in Zeiten von Corona

RHEIN-LAHN/FRANKFURT. (23. März 2020) Das tut schon weh, wenn die vertrauten wöchentlichen Chorproben auf unbestimmte Zeit ausfüllen müssen, sei es für Vokal- und Posaunenchöre oder andere Instrumentalkreise. Alternativen bietet das Zentrum Verkündigung auf seiner Website an.

Schmerzhafte Einschränkungen bei Trauerfeiern

RHEIN-LAHN/MAINZ. (21. März, 1 Uhr) Auch die Trauerfeiern sind von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus nun massiv betroffen. Die behördlichen Anweisungen erlauben das Abschiednehmen nur im ganz kleinen Kreis. Dies stellt eine außerordentlich belastende Situation für alle Angehörigen und Seelsorgenden dar. Am Freitag (20. März) trat für Rheinland-Pfalz eine neue Anordnung von Versammlungsbeschränkungen in Kraft.  Dort heißt es in Paragraph 2: “Jede Ansammlung von mehr als 5 Personen in der Öffentlichkeit ist untersagt.” Eine Ausnahmeformulierung für Trauerfeiern wie in Hessen, ist dort nicht vorgesehen. Am heutigen Sonntag (22. März, 18°°) haben sich Bund und Länder sogar darauf verständigt, dass diese Beschränkung für die nächsten vier Wochen von fünd auf nur noch zwei Personen reduziert wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte in einer Pressekonferenz am frühen Abend fest, dass es sich um eine Regelung und keine Empfehlung handle. Die EKHN wird sich im Laufe des Montags an die Gemeinden wenden. Aktuelles dazu auf der Website

Kommunikation für Kirchenvorstände

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (20. März 13.30 Uhr) Damit sich Kirchenvorstände weiterhin austauschen können, hat die Kirchenleitung der EKHN Anbieter von Videokonferenzen als Mittel der Kommunikation freigegeben und empfiehlt dabei auf Basis positiver Erfahrungen eines Probebetriebs den Anbieter Zoom. Eine Übersicht von Anbietern gibt es hier

Den Umgang mit Videokonferenzen über Zoom erläutert die Erwachsenenbildung des Zentrums Bildung der EKHN hier.

Tipps zum Livestreaming

RHEIN-LAHN//FRANKFURT. (18. März 2020, 23 Uhr) Für Kirchengemeinden, die vorhaben, gottesdienstähnliche Angebote per Livestreaming zu übertragen, hat das Evangelische Medienhaus hilfreiche Tipps zusammengestellt. Diese finden sie hier. 

Gottesdienste und Veranstaltungen werden untersagt

 RHEIN-LAHN/DARMSTADT. (16. März 2020) Zusammenkünfte in Kirchen sind ab sofort zu verbieten. So heißt es in einer Pressemeldung der Bundesregierung über eine Vereinbarung von Bund und Ländern (Stand 16. März 19°°). Damit sind nicht nur sämtliche Veranstaltungen in Kirchengemeinden und Dekanat untersagt, sondern auch jegliche Form von Gottesdiensten. Das betrifft nicht nur Kirchen, sondern auch jedwede andere Veranstaltungsorte. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Eine Videobotschaft des Kirchenpräsidenten zur Coronakrise und ihren Herausforderungen finden Sie hier.

Kitas geschlossen, Ausgangsbeschränkungen

RHEIN-LAHN. Seit Montag (16. März 2020) sind sämtliche Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, also auch die in evangelischer Trägerschaft, geschlossen. Ein Infoblatt für Eltern, deren Kinder eine der 14 Kitas in Trägerschaft des Dekanats Nassauer Land besuchen, können Sie hier herunterladen. (mehr Infos ganz unten). Seit Montag, 23. März (0 Uhr), gelten neue Ausgangsbeschränkungen. Damit sind Versammlungen von mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit verboten. Beim Einkaufen und dem Aufenthalt im Freien sind besondere Vorsichtsmaßnahmen und Abstandsgrenzen einzuhalten.

Umgang mit Kasualien wie Trauung, Taufen, Beerdigungen und Gottesdienst

RHEIN-LAHN. (13. März 2020) Nachdem es keine Möglichkeit mehr gibt, in realen Begegnungen Gottesdienst zu feiern gibt es Möglichkeiten, dies digital zu tun. Allgemeine Beispiele finden Sie  hier. Angebote im Dekanat Nassauer Land finden Sie hier.

Wenn Sie nach Angeboten zu Andachten im TV, Radio oder Internet suchen: auch hier finden Sie eine kleine Übersicht von Sendern, die täglich gute Worte anbieten. Auch die EKD hat eine entsprechende Website eingerichtet, die Sie hier finden.

Taufen und Trauungen dürfen in öffentlichen Gottesdiensten derzeit nicht stattfinden; auch für Bestattungen gelten besondere Bedingungen. Das geht aus den aktualisierten Handlungsempfehlungen der EKHN hervor. (Stand 18. März, 14 Uhr) Diese finden Sie hier; Hinweise des Zentrums Verkündigung zum Umgang mit Verkündigung, Seelsorge und Unterricht unter den jetzigen Bedingungen finden Sie hier.

Initiative 55 plus-minus sagt alle Veranstaltungen ab 

RHEIN-LAHN. (12. März 2020) Die Initiative 55plus-minus im Dekanat Nassauer Land hatte bereits am 10. März  bis auf weiteres alle Veranstaltungen, zumindest die bis Ostern terminierten, abgesagt. Gleichzeitig bittet sie darum, durch Telefon, E-Mail oder per Skype den wechselseitigen Kontakt aufrecht zu erhalten. Mit ihren Angeboten erreicht die Initiative eher ältere Menschen, die zur besonderen Risikogruppe gehören und im Falle einer Ansteckung mit dem Corona-Virus der Verlauf der Erkrankung besonders schwerwiegend sein kann.

RHEIN-LAHN. (11. März) Zusammenkünfte in Kirchen sind ab sofort zu verbieten. So heißt es in einer Pressemeldung der Bundesregierung über eine Vereinbarung von Bund und Ländern (Stand 16. März 19°°).

Maßgebend sind derzeit die Anweisungen des Gesundheitsamtes Rhein-Lahn. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat Empfehlungen herausgegeben, wie mit geplanten Veranstaltungen der Kirchengemeinden und Dekanate etwa Konzerten, Konferenzen oder Gottesdiensten wie Konfirmationen oder Trauungen umzugehen ist. 

Die Website der EKHN, die ständig aktualisiert wird, gibt unter anderem grundsätzliche wichtige Hygiene-Tipps und eine Checkliste für die Versorgung im Notfall. (bcm)

Aktuelle Fallzahlen im Rhein-Lahn-Kreis

INFIZIERTE:

Die Anzahl der Menschen, die im Rhein-Lahn-Kreis mit dem Coronavirus infiziert sind, steigt ständig. Zu Beginn der 11. Kalender-Woche gab es mehr als zwei Dutzend Personen als begründete Verdachtsfälle, die sich in Quarantäne befanden sowie neun bestätigte Fälle (Stand 16. März, 14°°); die die laufende Entwicklung: 18 bestätigte Fälle (18. März, 11 Uhr), 27 Fälle (19. März, 10°°), 33 Fälle (20. März, 15.45 Uhr), 37 Fälle (22. März, 12°°), 48 Fälle (23. März, 13 °°), 54 Fälle (25. März 12°°), 64 Fälle (26. März, 12 °°), 70 Fälle (27. März, 12°°), 80 Fälle (28. März, 12°°), 90 Fälle (31. März und 1. April, 12°°), 100 Fälle (2. April 12°°), 107 Fälle (3. April 14°°), 111 Fälle (4. April, 15°°), 115 Fälle (5. April, 14°°), 118 Fälle (6. April), 121 Fälle (7. April, 12°°), 127 Fälle (9. April 2020), 131 Fälle (10. April, 14°°), 133 Fälle (11. April, 15°°), 135 Fälle (13. April, 15°°), 138 Fälle (15. April, 14°°), 142 Fälle (16. April, 15°°), 150 Fälle (17. April, 13°°), 153 Fälle (18. April, 13°°), 153 Fälle (20. April, 12°°), 153 Fälle (21. April, 12°°), 153 Fälle (22. April, 12°°), 153 Fälle (23. April, 14°°), 153 Fälle (bis 25. April), 154 Fälle (26. April, 17°°), 154 Fälle (bis 29. April, 13°°), 155 Fälle (30. April), 155 Fälle (bis 4. Mai), 157 Fälle (5. Mai, 12°°), 158 Fälle (13°°), 159 Fälle (7. Mai, 17°°), 159 Fälle (bis 4. Juni), 162 Fälle (28. Juli), 164 Fälle (30. Juli); 165 Fälle (3. August), 166 Fälle (4. August), 167 Fälle (5. August), 168 Fälle (6. August), 170 Fälle (7. August), 172 Fälle (12. August), 173 Fälle (13. August), 174 Fälle (15. August), 176 Fälle (17. August), 179 Fälle (18. August), 181 Fälle (21. August), 188 Fälle (26. August), 192 Fälle (30. August), 193 Fälle (2. September), 196 Fälle (14. September), 198 Fälle (20. September), 199 Fälle (21. September), 201 Fälle (23. September), 204 Fälle (27. September), 207 Fälle (30. September) 210 Fälle (1. Oktober), 214 Fälle (2. Oktober), 218 Fälle (4. Oktober), 223 Fälle (6. Oktober), 224 Fälle (7. Oktober), 227 Fälle (8. Oktober), 231 Fälle (9. Oktober), 232 Fälle (10. Oktober), 240 Fälle (11. Oktober), 244 Fälle (13. Oktober), 248 Fälle (14. Oktober), 255 Fälle (15. Oktober), 273 Fälle (19. Oktober), 276 Fälle (20. Oktober), 283 Fälle (21. Oktober), 295 Fälle (22. Oktober), 303 Fälle (23. Oktober), 308 Fälle (24. Oktober), 312 Fälle (25. Oktober), 335 Fälle (26. Oktober), 357 Fälle (28. Oktober), 372 (29. Oktober), 392 (30. Oktober), 400 (31. Oktober), 409 (1. November), 425 Fälle (2. November), 432 Fälle (3. November), 457 Fälle (4. November) 478 Fälle (5. November), 490 (6. November), 495 (7. November), 516 Fälle (8. November), 534 Fälle (9. November) 539 Fälle (10. November), 563 (11. November), 579 (12. November), 596 (13. November), 606 (14. November), 616 (15. November), 628 Fälle (16. November), 638 Fälle (17. November), 666 Fälle (18. November), 681 Fälle (19. November), 712 Fälle (20. November), 720 Fälle (21. November), 732 Fälle (22. November), 751 (23. November), 764 (24. November), 783 (25. November), 807 (26. November), 825 (27. November), 832 (28. November), 849 (29. November), 859 (30. November), 869 (1. Dezember), 894 (2. Dezember), 933 (3. Dezember), 967 (4. Dezember), 982 (5. Dezember), 997 (6. Dezember), 1016 (7. Dezember), 1027 (8. Dezember), 1058 (9. Dezember), 1101 (10. Dezember), 1134 (11.Dezember), 1155 (12. Dezember), 1180 (13. Dezember), 1213 (14. Dezember), 1243 (15. Dezember), 1285 (16. Dezember), 1333 (17. Dezember) 1376 (18. Dezember), 1397 (19. Dezember), 1444 (20. Dezember), 1538 (21. Dezember), 1555 (22. Dezember), 1596 (23. Dezember), 1631 (24. Dezemer), 1647 (25.  Dezember), 1694 (26. Dezember), 1704 (27. Dezember), 1731 (28. Dezemer), 1767 (29. Dezember), 1800 (30. Dezember), 1843 (31. Dezember), 1862 (1. Januar), 1878 (2. Januar), 1886 (3. Januar), 1912 (4. Januar), 1926 (5. Januar), 1944 (6. Januar), 1960 (7. Januar), 1991 (8. Januar), 2002 (9. Januar), 2015 (10. Januar), 2023 (11. Januar), 2037 (12. Januar), 2051 (13. Januar), 2072 (14. Januar), 2083 (15. Januar), 2093 (16. Januar), 2108 (17. Januar), 2113 (18. Januar), 2127 (19. Januar), 2144 (20. Januar), 2162 (21. Januar), 2194 (22. Januar), 2197 (23. Januar), 2219 (24. Januar), 2226 (25. Januar), 2237 (26. Januar), 2249 (27. Januar), 2264 (28. Januar), 2289 (29. Januar), 2291 (30. Januar), 2313 (31.Januar), 2319 (1. Februar), 2321 (2. Februar), 2343 (3. Februar), 2363 (4. Februar), 2373 (5. Februar), 2380 (6. Februar), 2402 (7. Februar), 2410 (8. Februar), 2419 (9. Februar), 2430 (10. Februar), 2447 (11. Februar), 2462 (12. Februar), 2471 (13. Februar), 2473 (14. Februar), 2477 (15. Februar), 2494 (16. Februar), 2512 (17. Februar), 2535 (18. Februar), 2543 (19. Februar), 2555 (20. Februar), 2570 (21. Februar), 2584 (22. Februar), 2597 (23. Februar), 2612 (24. Februar), 2640 (25. Februar), 2663 (26. Februar), 2667 (27. Februar), 2684 (28. Februar), 2692 (1. März), 2698 (2. März), 2714 (3. März), 2727 (4. März), 2733 (5. März), 2743 (6. März), 2761 (7. März), 2765 (8. März), 2774 (9. März), 2812 (10. März), 2816 (11. März), 2827 (12. März), 2832 (13. März), 2847 (15. März), 2857 (16. März), 2872 (17. März), 2888 (18. März), 2906 (19. März), 2914 (20. März), 2936 (21. März), 2941 (22. März), 2952 (23. März), 2977 (24. März), 3005 (25. März), 3027 (26. März), 3033 (27. März), 3062 (28. März), 3071 (29. März), 3081 (30. März), 3100 (31. März), 3136 (1. April), 3150 (2. April), 3152 (3. April), 3180 (4. April), 3180 (5. April), 3200 (6. April), 3223 (7. April), 3252 (8. April), 3275 (9. April), 3286 (10. April), 3316 (11. April), 3344 (12. April), 3367 (13. April), 3358 (14. April), 3419 (15. April), 3439 (16. April), 3446 (17. April), 3470 (18. April), 3478 (19. April).  

VERSTORBENE

Eine erste Person ist in einem Krankenhaus an den Folgen gestorben (19. März, 16°°), eine zweite Person am 23. März sowie zwei weitere über 70-jährige Patienten (15. April), ein 62-jähriger in Koblenz (27. April), einer in Bad Ems (6. Mai). Am 15. Oktober verstarb eine 7. Person an den Folgen, am 2. Novemer ein 81-Jähriger, am 16. November ein 96-Jähriger, am 19. November ein 84-Jähriger, am 24. November eine 93-Jährige, am 27. November eine 57-Jährige, am 30. November ein 96-Jähriger, ein 62-Jähriger und eine 92-Jährige, am 1. Dezember eine 93-Jährige, am 3. Dezember eine 85-Jährige, eine 90-Jährige und ein 89-Jähriger, am 6. Dezember eine 87-Jährige, am 9. Dezember eine 81-Jährige; am 11. Dezember meldet die Kreisverwaltung den Tod von Menschen mit einer Covid-Infizierung von einer 96-Jährigen, einer 87-Jährigen, eines 68-Jährigen, einer 84-Jährigen sowie eines 94-Jährigen, am 14. Dezember von einer 93-Jährigen, eines 91-Jährigen, einer 85-Jährigen und eines 91-Jährigen, am 16. Dezember von einem 87-Jährigen und einem 73-Jährigen, am 17. Dezember von einem 72-Jährigen, einem 84-Jährigen, einem 71-Jährigen und einem 83-Jährigem, am 18. Dezember von einem 83-Jährigen, einem 76-Jährigen, einem 93-Jährigem und einem 71-Jährigen, am 19. Dezember einem 70-Jährigen, am 21. Dezember von einem 88-Jährigen und einem 81-Jährigen. Mehr Todesfälle meldet die Kreisverwaltung am 23. Dezember aus dem Haus Hohe Lay in Nassau von einem 94-Jährigen, einer 81-Jährige, einer 98-Jährigen, außerdem verstarb ein 58-Jähriger; am 26. Dezember den Tod eines 91-Jährigen, eines 86-Jährigen eines 92-Jährigen; am 28. Dezember den eines 72-Jährigen und einer 82-Jährigen, am 29. Dezember den einer 81-Jährigen, eines 79-Jährigen, eines 78-Jährigen und eines 58-Jährigen, am 30. Dezember einer 85-Jährigen und eines 91-Jährigen, am 1. Januar einer 88-Jährigen, einer 89-Jährigen und einer 81-Jährigen, am 5. Januar einer 89-Jährigen und eines 44-Jährigen, am 6. Januar eines 68-Jährigen; am 7. Januar eines 85-Jährigen und eines 88-Jährigen, am 8. Januar eines 93-Jährigen, am 11. Januar einer 84-Jährigen und eines 79-Jährigen, am 12. Januar den einer 94-Jährigen, eines 52-Jährigen und eines 60-Jährigen, am 14. Januar eines 84-Jährigen; am 15. Januar eines 86-Jährigen und einer 85-Jährigen, am 18 Januar einer 88-Jährigen, am 20. Januar eines 70-Jährigen und eines 55-Jährigen, am 22. Januar eines 85-Jährigen, am 25. Januar einer 97-Jährigen und eines 63-Jährigen, am 26. Januar eines 84-Jährigen und eines 64-Jährigen, am 27. Januar eines 88-Jährigen, am 2. Februar eines 46-Jährigen, am 5. Februar eines 83-Jährigen; am 12. Februar eines 83-Jährigen, am 22. Februar eines 87-Jährigen. am 27. Februar den eines 88-Jährigen, am 2. März den eines 70-Jährigen, am 9. März den eines 92-Jährigen, am 21. März den eines 83-Jährigen, am 10. April den eines 82-Jährigen; am 15. April den eines 70-Jährigen.

IN QUARANTÄNE

50 Patienten (7. April), 60 (10. April), 70 (14. April), 84 (20. April), 88 (21. bis 25. April), 102 (26. April), 118 (27. April), 122 (29. April), 128 (bis 5. Mai), 131 (6. Mai), 132 (7. Mai), 139 (bis 10. Mai), 141 (11. Mai), 142 (12. Mai), 144 (13. Mai), 146 (14. Mai), 147 (16. Mai), 152 (bis 4. Juni), 153 (30. Mai), 154 (3. August), 157 (13. August), 170 (30. August), 177 (6. September), 186 (14. September), 189 (27. September), 192 (4. Oktober), 198 (7. Oktober), 201 (9. Oktober), 206 (14. Oktober), 213 (15. Oktober), 216 (16. Oktober), 218 (18. Oktober), 219 (19. Oktober), 227 (22. Oktober), 234 (25. Oktober), (nach Angaben des Landesunterschugsamtes 223 Genesene am 26. Oktober), 270 (5. November), 318 (8. November), 352 (9. November), 429 (11. November), 450 (16. November), 503 (17. November), 533 (19. November), 564 (20. November), 596 (23. November), 634 (25. November), 669 (27. November), 670 (29. November), 684 (30. November), 709 (1. Dezember), 755 (3. Dezember), 793 (5. Dezember), 826 (6. Dezember), 870 (8. Dezember), 878 (10. Dezember), 905 (11. Dezember), 906 (13. Dezember), 980 (15. Dezember), 998 (16. Dezember), 1021 (17. Dezember), 1030 (20. Dezember), 1045 (23. Dezember), 1229 (25. Dezember), 1345 (29. Dezember), 1349 (3. Januar), 1362 (5. Januar), 1369 (6. Januar), 1430 (7. Januar), 1472 (10. Januar), 1575 (11. Januar), 1604 (12. Januar), 1631 (13. Januar), 1666 (14. Januar), 1686 (15. Januar), 1730 (17. Januar), 1777 (18. Januar), 1801 (19. Januar), 1811 (20. Januar), 1830 (21. Januar), 1848 (22. Januar), 1865 (23. Januar), 1882 (24. Januar), 1894 (25. Januar), 1907 (26. Januar), 1912 (27. Januar), 1922 (28. Januar), 1934 (29. Januar), 1950 (30. Januar), 1957 (31. Januar), 1971 (1. Februar), 1996 (2. Februar), 2007 (3. Februar), 2021 (4. Februar), 2034 (5. Februar), 2046 (6. Februar), 2057 (7. Februar), 2064 (8. Februar), 2093 (9. Februar), 2108 (10. Februar), 2126 (11. Februar), 2142 (12. Februar), 2158 (13. Februar), 2168 (14. Februar), 2177 (15. Februar), 2188 (16. Februar), 2196 (17. Februar), 2208 (18. Februar), 2223 (19. Februar), 2243 (20. Februar), 2251 (21. Februar), 2268 (22. Februar), 2288 (23. Februar), 2304 (24. Februar), 2312 (25. Februar), 2329 (26. Februar), 2339 (27. Februar), 2356 (28. Februar), 2367 (1. März), 2372 (2. März), 2380 (3. März), 2396 (4. März), 2408 (5. März), 2427 (6. März), 2445 (7. März), 2451 (8. März), 2467 (9. März), 2475 (10. März), 2489 (11. März), 2511 (12. März), 2536 (13. März), 2554 (14. März), 2563 (15. März), 2575 (16. März), 2582 (17. März), 2590 (18. März), 2598 (19. März), 2610 (20. März), 2627 (21. März), 2635 (22. März), 2651 (23. März), 2658 (24. März), 2666 (25. März), 2692 (26. März), 2711 (27. März), 2722 (28. März), 2729 (29. März), 2738 (30. März), 2742 (31. März), 2750 (1. April), 2759 (2. April), 2778 (3. April), 2785 (4. April), 2798 (5. April), 2824 (6. April), 2836 (7. April), 2846 (8. April), 2862 (9. April), 2889 (10. April), 2909 (11. April), 2928 (12. April), 2942 (13. April), 2946 (14. April), 2963 (15. April), 2983 (16. April), 3010 (17. April), 3032 (18. April), 3043 (19. April) gelten nach ihrer zweiwöchigen Quarantäne als genesen. Nicht angegeben ist die Zahl der Personen, die mehrfach positiv auf das Virus getestet wurden.

GETESTETE

Seit Beginn der Pandemie wurden 9930 Tests (14. Oktober), 10.121 (18. Oktober), 10.195 (19. Oktober), 10.257 (21. Oktober), 10.304 (22. Oktober), 10.355 (25. Oktober), 11.004 (27. Oktober), 11066 (28. Oktober), 11261 (30. Oktober), 11356 (1. November), 12034 (4. November), 12401 (5. November), 12767 (6. November), 13075 (9. November), 13282 (10. November), 13651 (11. November), 13745 (13. November), 13.785 (16. November), 14.375 (18. November), 14.530 (20. November), 14.574 (23. November), 15035 (24. November), 15110 (26. November), 15594 (29. November), 15701 (30. November), 15745 (1. Dezember), 15774 (2. Dezember), 15791 (3. Dezember), 16338 (6. Dezember), 16485 (7. Dezember), 16595 (8. Dezember), 16629 (9. Dezember), 16751 (10. Dezember), 17160 (13. Dezember), 17371 (14. Dezember), 1740 (15. Dezember), 17546 (16. Dezember), 17573 (17. Dezember), 18236 (19. Dezember), 18361 (20. Dezember), 18507 (21. Dezember), 18587 (22. Dezember), 18687 (23. Dezember), 18605 (27. Dezember), 18703 (28. Dezember), 19276 (29. Dezember), 19647 (3. Januar), 20380 (4. Januar), 20416 (5. Januar), 20454 (6. Januar), 20783 (7. Januar), 20806 (10. Januar), 20961 (11. Januar), 21098 (12. Januar), 21296 (13. Januar), 21389 (14. Januar), 21407 (15. Januar), 21480 (17. Januar), 21624 (18. Januar), 21764 (19. Januar), 21790 (20. Januar), 21828 (21. Januar), 22015 (24. Januar), 22161 (25. Januar), 22349 (26. Januar), 22360 (28. Januar), 22394 (31. Januar), 22674 (1. Februar), 22755 (3. Februar), 22798 (5. Februar), 23089 (7. Februar), 23102 (8. Februar), 23143 (9. Februar), 23192 (11. Februar), 23203 (12. Februar), 23241 (13. Februar), 23265 (14. Februar), 23443 (15. Februar), 23818 (17. Februar), 23841 (18. Februar), 23930 (21. Februar), 24071 (22. Februar), 24262 (24. Februar), 24291 (25. Februar), 24335 (28. Februar), 24473 (1. März), 25182 (3. März), 25271 (4. März), 25301 (5. März), 25311 (6. März), 25493 (7. März), 25501 (8. März), 25599 (9. März), 25621 (10. März), 25639 (11. März), 25678 (12. März), 25701 (13. März), 25787 (15. März), 26356 (16. März), 26368 (17. März), 26421 (18. März), 26478 (20. März), 26499 (21. März), 26734 (22. März), 26860 (24. März), 26904 (25. März), 26961 (26. März), 26981 (28. März), 27001 (29. März), 27029 (30. März), 27068 (31. März), 27480 (1. April), 27598 (2. April), 27820 (3. April), 27958 (5. April), 28014 (6. April), 29641 (7. April), 29980 (8. April), 28980 (9. April), 29021 (11. April), 29042 (12. April), 29063 (13. April), 29075 (14. April), 29099 (15. April), 29147 (16. April), 29338 (18. April), 29436 (19. April) durchgeführt.  (Anm. d. Red.: bis 14. Oktober 2020 wurde die Zahl an täglich durchgeführten Tests, auf die sich die täglichen Fall-Zahlen beziehen, nicht angegeben; nicht angegeben ist auch die Zahl der wiederholt positiv getesteten Personen. Tage, an denen keine neuen Testungen gemeldet wurden, lassen sich durch das fehlende Datum erkennen.) 

Die EKHN mit ihren Kirchengemeinden und Einrichtungen setzt alles daran, weitere Infektionen zu verhindern. Dabei ruft die EKHN dazu auf, sich an die Anweisungen der zuständigen Behörden zu halten! Zudem hat die EKHN vorbeugende Maßnahmen veröffentlicht, um das Infektionsrisiko zu verringern. Die Kirche äußert ihre Sorge für die Kranken. Deshalb können Betroffene und Angehörige um ein seelsorgliches Gespräch bitten. Christinnen und Christen werden gebeten, die Kranken, die Angehörigen, die Menschen in den Gesundheitsdiensten und die Besorgten in ihre Gebete einzuschließen.

Hier kommen Sie zu der von der EKHN eingerichteten Website zu den aktuellen Entwicklungen.

Aktuelle Informationen, die Kindertagesstätten betreffen, finden Sie im Bürgerportal der Landesregierung hier.

Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes des Rhein-Lahn-Kreises finden Sie hier.

Der Rhein-Lahn-Kreis hat am 16. März 2020 eine „Fieberambulanz“ auf dem ehemaligen Bundeswehrdepot in Gemmerich eingerichtet zur Probeentnahme. Damit können sich die Bürger an drei Stellen im Kreisgebiet schnell und unkompliziert testen lassen, ob sie mit dem Corona-Virus infiziert sind: die Praxis Dr. Martin von Bergh im Diezer Parkhaus Werkes, die Praxis Dr. Simons in Bad Ems und die vom Gesundheitsamt des Kreises betriebene Einrichtung in Gemmerich.

Öffnungszeiten Corona-Ambulanzen
Bad Ems: Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0176/64412166 und 02603/3033 in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr, montags und donnerstags zusätzlich von 14:30 bis 18:00 Uhr, Praxis Dr. Simons, Bahnhofplatz 2, Bad Ems
Diez: Montag – Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr, ohne Termin, Im Werkes 1, Diez
Gemmerich: Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0151/19515905 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr, samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr, Am Depot 1, Gemmerich

Die Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes ist erreichbar unter Telefon 02603-972-555; E-Mail infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de 
Die Landesterminvergabestelle für Impfungen ist erreichbar unter Telefon 0800/5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de.

Landrat Frank Puchtler hat außerdem entschieden, unter Leitung von Dr. Hans Jaeger am Standort in Gemmerich eine Corona-Praxis einzurichten, um andere Arztpraxen zu entlasten. Sie wurde am 30. März eröffnet. Die Behandlung erfolgt nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Telefon: 0160/92954128.

Foto: © pixabay_mattthewafflecat

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