Neues Zuweisungsgesetz: Gemeinden sind gefragt

 RHEIN-LAHN. Erste Informationen zum Entwurf eines neuen Zuweisungsgesetzes in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), das festlegt, wie die Kirchensteuereinnahmen künftig auf Kirchengemeinden und Dekanate verteilt werden, holten sich jetzt Synodale und Vertreter der Kirchengemeinden im evangelischen Dekanat St. Goarshausen. Die Vorsitzende der Synode und gleichzeitig Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses der kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Lahn, Anja Gemmer, und der Leiter der evangelischen Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald, Manfred Köhn, stellten die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzentwurfes in Miehlen vor.

Danach wird den Kirchenvorständen künftig durch die Schaffung von Budgets mehr Verantwortung bei der Verteilung der Gelder für Personal und Gebäude zukommen. So soll es etwa für die Unterhaltung der Pfarrhäuser künftig ein jährliches Budget geben, das die Kirchenvorstände verwalten müssen. Köhn: „Stehen größere Baumaßnahmen an, müssen eben entsprechende Rücklagen gebildet werden.“ Mit der Budgetierung werde den Kirchenvorständen schon einiges an Verantwortung im Bezug auf Personal- und Baurecht übertragen, erklärte Anja Gemmer.

thumb_1zuweisung Beim Verteilungsschlüssel der Kirchensteuereinnahmen innerhalb der EKHN soll künftig noch mehr Gewicht auf die Mitgliederzahlen und die Gottesdienststätten gelegt werden. Die so genannten Sockelbeiträge werden zurückgefahren, ebenso Sonderzuweisungen. Auch finanzielle Anreize für Zusammenschlüsse von Gemeinden und Dekanaten sind geplant. Die Pauschalen sollen eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Systems bewirken. Er sehe keine Fallstricke in dem Entwurf, erklärte Köhn, wenngleich es an manchen Stellen noch einer Konkretisierung bedürfe.

 „Es wurde versucht, das Geld, das da ist, nach neuen Kriterien möglichst gerecht zu verteilen.“ Dass dadurch nicht mehr Geld vorhanden ist, sei ebenso klar wie die aus der Änderung resultierenden Umverteilungswirkungen. „Es wird Gemeinden geben, die mehr, und Gemeinden, die weniger Zuweisungen erhalten.“ Allerdings fallen diese Änderungen in den Kirchengemeinden und Dekanaten im Rhein-Lahn-Kreis nicht dramatisch aus. Verbesserungen und Verschlechterungen liegen zwischen 90 Prozent und 110 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Zuweisungen, wobei sich die meisten Gemeinden derzeit verbessern.

Wegen des vorhersehbaren Rückgangs der Mitgliederzahlen und des Kirchensteueraufkommens müssen die Gemeinden jedoch heute schon überlegen, welche Arbeitsschwerpunkte künftig noch finanzierbar sind, so Köhn. Frühestens 2008 soll das neue Gesetz in Kraft treten, das dafür von der Landessynode im Herbst verabschiedet werden müsste. Zurzeit haben Kirchengemeinden und Dekanate die Möglichkeit, Änderungswünsche in die Diskussion einzubringen. (bcm)

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