Kirchliche Geb?ude vom Blauen Dunst frei halten

RHEIN-LAHN. Kirchliche Gebäude sollen rauchfrei sein, auch wenn es dazu keine Verpflichtung gibt. Diese Empfehlung an die Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Einrichtungen hat die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) in Darmstadt ausgesprochen. Kirchliche Einrichtungen sollten demnach freiwillig die Regelungen über das Rauchen in öffentlichen Gebäuden gemäß dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz und dem für Rheinland-Pfalz geplanten Gesetz einhalten.

Damit reagierte die Kirchenleitung auf das anfangs des Monats vom hessischen Landtag verabschiedete Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Das Gesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Behörden, Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen und Gaststätten ab dem 1. Oktober.

Eine Ausnahmevorschrift ermöglicht die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen. Kirchliche Gebäude und Einrichtungen sind von dem Gesetz allerdings nicht erfasst. Ähnliches gilt auch für das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz, das zum 1. November in Kraft treten soll, aber noch nicht verabschiedet wurde.

Die Kirchenleitung vertritt die Auffassung, dass die Einrichtungen der EKHN auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzes nicht hinter den staatlichen Regelungen zurück bleiben, sondern aufgrund ihrer gesellschaftlichen Verantwortung eher eine Vorbildrolle einnehmen sollten. So könne auch vermieden werden, dass Gruppen und Vereine ihre Veranstaltungen in kirchliche Gemeindehäuser und -zentren verlegten, um dort rauchen zu können.

Die Kirchenleitung appelliert deshalb an die jeweiligen Hausherren, in den Gemeinden sind das die Kirchenvorstände, ein allgemeines Rauchverbot zu erlassen. Dafür gebe es in der EKHN bereits viele Beispiele, wo das Rauchverbot auf breite Akzeptanz stoße. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass beim Erlass von Rauchverboten die örtlichen Mitarbeitervertretungen zu beteiligen sind.

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